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Verpflichtungserklärung für ein Studium in Deutschland: Ein Leitfaden 2026

Eine Verpflichtungserklärung kann ein entscheidendes Dokument bei der Beantragung eines deutschen Studentenvisums sein. Hier erfährst du mehr über das Antragsverfahren, die Anforderungen, die Kosten und wer dieses Dokument für dich erstellen kann.

Wie du vielleicht bereits weißt, musst du, um erfolgreich ein Visum für ein Studium in Deutschland zu beantragen, der örtlichen deutschen Botschaft/dem Konsulat nachweisen, dass du dich während deines Aufenthalts in Deutschland finanziell selbst versorgen kannst. Eine Möglichkeit, die finanziellen Mittel nachzuweisen, ist die Verpflichtungserklärung, die im Deutschen allgemein als Verpflichtungserklärung bezeichnet wird. Ist dies DER Finanzierungsnachweis, den du für die Beantragung deines deutschen Studentenvisums verwenden möchtest? In diesem Fall ist dieser Artikel genau das Richtige für dich, denn hier werden die Kernfragen behandelt, die du zur Verpflichtungserklärung für Studienzwecke in Deutschland haben könntest.

Unser Ziel ist es, dich ehrlich und genau zu informieren, daher müssen wir einen HAFTUNGSAUSSCHLUSS hinzufügen:

 

Dieser Text soll als allgemeine Orientierungshilfe dienen, kann aber keine Rechtsberatung ersetzen. Die Bestimmungen für Visa werden vom Auswärtigen Amt (Auswärtiges Amt), dem Bundesministerium des Innern (BMI) und den örtlichen Ausländerbehörden (Ausländerbehörde) festgelegt und umgesetzt.  Bitte beachte: Manche Regeln und Verfahren können von Botschaft/Konsulat zu Botschaft/Konsulat (sogar innerhalb eines Landes) und von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde in Deutschland variieren.     Deshalb empfehlen wir dir dringend, auch die deutsche Auslandsvertretung  in deiner Nähe und die örtliche Ausländerbehörde in Deutschland (für die Ausländerbehörde bist du zuständig, je nachdem, wo du in Deutschland wohnst)  zu konsultieren, um Informationen zu erhalten, die für deinen Fall relevant sind.

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Benötige ich ein Visum, um in Deutschland zu studieren?

Wenn du nicht aus der Europäischen Union oder einer kleinen Anzahl anderer Länder kommst, musst du ein deutsches Studentenvisum beantragen. Es gibt nur 18 Länder außerhalb der EU, deren Bürger kein Studentenvisum benötigen, um nach Deutschland zu kommen und hier zu studieren. Diese Länder sind Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Republik Korea, USA, Großbritannien, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino. Staatsangehörige aller anderen Länder benötigen ein Visum.

Gruppe 1 (EU + 4)

Kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

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Gruppe 2 (USA, Großbritannien, Kanada, Südkorea, Brasilien, El Salvador +8)

Kein Visum erforderlich, aber Aufenthaltserlaubnis (nach Ankunft).

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Gruppe 3 (Rest der Welt)

Benötigt immer ein Studentenvisum.

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Was ist ein deutsches Studentenvisum?

Ein Studentenvisum für Deutschland ist eine Art Visum, das du erhalten kannst, wenn du dich für ein Studienprogramm an einer deutschen Universität beworben und eine Zulassung (auch als Zulassungsbescheid bezeichnet) für dieses Programm erhalten hast. Der Studiengang, der dich zu einem deutschen Studentenvisum berechtigt, kann von verschiedenen Arten von Hochschuleinrichtungen in Deutschland angeboten werden, wie z. B. Universitäten, Fachhochschulen und Kunst-, Musik- und Filmakademien.

 

Die Antragsgebühr für das deutsche Studentenvisum beträgt 75 Euro (37,50 Euro für Minderjährige, d. h. Personen unter 18 Jahren). Die Bearbeitungszeit kann bis zu 12 Wochen betragen, bis dein Antrag auf ein deutsches Studentenvisum von den zuständigen Behörden bearbeitet wurde. Die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung hängt von deiner örtlichen deutschen Botschaft/deinem Konsulat ab.

 

Um ein Visum zum Studium in Deutschland zu beantragen, benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:

Wie kann ich den Nachweis über die finanziellen Mittel für die Beantragung eines deutschen Studentenvisums erbringen?

Du erhältst kein deutsches Visum, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten. Mit "ausreichend" meint die deutsche Regierung, dass du mindestens 992 Euro pro Monat haben musst, was 11.904 Euro pro Jahr entspricht. Bitte beachte, dass sich diese Zahl häufig ändert. Wir empfehlen dir daher, die Webseite der örtlichen deutschen Botschaft/des örtlichen deutschen Konsulats und des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland im Auge zu behalten.


Mit anderen Worten: Durch den Nachweis finanzieller Mittel zeigst du, dass du in der Lage bist, alle deine Lebenshaltungskosten während deines Aufenthalts in Deutschland zu decken (z. B. Unterkunft, Krankenversicherung usw.). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du dies tun kannst. Die beliebtesten sind wohl Sperrkonto, Verpflichtungserklärung des in Deutschland ansässigen Bürgen und Stipendien.

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Sperrkonto*  💰.Das Sperrkonto, das auf Deutsch als Sperrkonto bezeichnet wird, ist eine besondere Art von Konto, das Studierende, die in Deutschland studieren möchten, vor ihrer Ankunft im Land bei einer deutschen Bank eröffnen müssen.

 

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B

Verpflichtungserklärung  (Verpflichtungserklärung, auch bekannt als formelle Verpflichtung oder Verpflichtungserklärung). Die Verpflichtungserklärung ist ein Dokument, mit dem der in Deutschland ansässige Bürger versichert, dass er dich während deines Aufenthalts in Deutschland finanziell unterstützen wird.

C

Stipendium.  Wenn du mitdem Stipendium nachweisen möchtest, dass du deine Kosten während deines Aufenthalts in Deutschland vollständig decken kannst, solltest du ein Vollstipendium von einer deutschen oder öffentlichen EU-Einrichtung erhalten.

Die Verpflichtungserklärung könnte also ein entscheidendes Dokument für deinen Antrag auf ein Visum zum Studium in Deutschland sein . Im Folgenden findest du einige Details zu diesem Dokument.

Die Grundlagen, die du über die Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung) für Deutschland wissen musst

Was ist eine Verpflichtungserklärung für ein deutsches Visum?

Die Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung) für Studien- oder Sprachaufenthalte in Deutschland ist eine förmliche Verpflichtung eines in Deutschland ansässigen Bürgers, alle Kosten des Studierenden für die Dauer seines Studiums zu übernehmen. Die zu übernehmenden Kosten umfassen die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, medizinische Behandlung, Unterkunft usw. Die Verpflichtungserklärung dient als Nachweis dafür, dass die Visumantragsteller in der Lage sind, ihren Aufenthalt in Deutschland vollständig zu finanzieren. Daher ist die Verpflichtungserklärung etwas, das du als zukünftiger Student in Deutschland für deinen erfolgreichen Visumantrag benötigst. Vergiss nicht, dass dein Antrag auf ein deutsches Studentenvisum abgelehnt wird, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst.

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Beratungsbox

Die Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Verpflichtungserklärung können je nach Gemeinde leicht variieren. Deshalb solltest du dich immer auf der Website der örtlichen Ausländerbehörde über deinen Fall informieren.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Die Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung) kann maximal 5 Jahre gültig sein. In der Regel gilt das Dokument für die Dauer deines Studiums (also für 1,5 bis 3 Jahre). Das Gute daran ist, dass die Verpflichtungserklärung verlängert werden kann! Nehmen wir zum Beispiel an, du bist nach Deutschland gekommen, um deinen zweijährigen Master zu machen, und die Verpflichtungserklärung war genau zwei Jahre lang gültig. Aufgrund einiger Probleme konntest du dein Studium jedoch nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens abschließen und benötigst ein weiteres Jahr. Das ist überhaupt kein Problem! Dein Sponsor kann die Verpflichtungserklärung um ein weiteres Jahr verlängern. Beachte jedoch, dass diese Verlängerung nicht automatisch erfolgt. Stattdessen muss dein Sponsor die Verpflichtungserklärung erneut beantragen und die Gebühr erneut entrichten.

 

Ebenso wichtig ist es zu erwähnen, dass die Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung) zu verschiedenen Zeitpunkten ihre Gültigkeit verliert. Die Verpflichtungserklärung ist beispielsweise nicht mehr gültig, wenn:

 

  • Das Dokument ist abgelaufen;

  • du Deutschland verlassen hast;

  • du den Zweck deines Aufenthalts geändert hast. Zum Beispiel, wenn du dein Studium abschließt und dein Visum zum Studium in ein Visum zur Arbeitsaufnahme umwandelst.

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Geek-Kiste

Wenn du nach deinem Abschluss an einer deutschen Universität dein deutsches Studentenvisum in ein Visum zur Arbeitsplatzsuche umwandeln möchtest, kannst du auch eine Verpflichtungserklärung als Finanzierungsnachweis verwenden. Der gleiche Sponsor kann dies für dich tun, muss den Antrag für das Dokument jedoch erneut einreichen.

Wie viel sollte ich für eine Verpflichtungserklärung bezahlen?

Du bist nicht derjenige, der etwas bezahlen muss. Die Person, die bezahlen muss, ist dein zukünftiger Sponsor. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro und kann in der Regel bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Wenn der Antrag deines zukünftigen Sponsors auf eine Verpflichtungserklärung wegen mangelnder Bonität abgelehnt wird, muss er die Gebühr trotzdem bezahlen. Außerdem wird die Gebühr nicht zurückerstattet, wenn dein Antrag auf ein Studentenvisum abgelehnt wird. 
 

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Weitere Informationen

Visum für internationale Studierende

Wer kann mir in Deutschland eine Verpflichtungserklärung ausstellen?

Um die Verpflichtungserklärung beantragen zu können, muss der Projektträger verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Zunächst einmal sollte diese Person in Deutschland wohnen. 

  • Zweitens muss er/sie die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben (z. B. gültig für die Dauer des Aufenthalts des Studenten).

  • Drittens muss der Sponsor über eine ausreichende Bonität verfügen. Anders ausgedrückt: Er muss über genügend Geld verfügen, um deine Lebenshaltungskosten während deines Aufenthalts in Deutschland decken zu können.

Vielleicht fragst du dich: "Was bedeutet 'genug Geld'?" Das ist eine berechtigte Frage. Es ist sehr wichtig zu betonen, dass die Höhe des Geldbetrags, der als Nachweis für die ausreichende Zahlungsfähigkeit deines Sponsors dient, von verschiedenen Aspekten abhängt. Die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens, das für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für ein Studentenvisum erforderlich ist, hängt z.B. vom Familienstand und den Unterhaltspflichten des Sponsors ab (z.B. hat der Sponsor ein Kind, das kein oder nur ein unzureichendes Einkommen hat und daher von deinem Sponsor unterstützt wird). Die deutschen Behörden verlangen das niedrigste Nettoeinkommen, wenn dein Sponsor ledig ist, keine Kinder und keine Unterhaltspflichten hat. 

 

Darüber hinaus hängt das erforderliche Nettoeinkommen auch vom Zweck deines Aufenthaltes und von der Stadt ab, in der dein Bürge lebt. Nach unseren Recherchen zu den Anforderungen in verschiedenen deutschen Städten sollte das Nettoeinkommen deines Bürgen mindestens ca. 2.500 Euro betragen, um eine Verpflichtungserklärung für Studienzwecke abgeben zu können. In Berlin zum Beispiel muss der Bürge mindestens 2.450 Euro verdienen, um eine Verpflichtungserklärung für eine Person auszustellen, die in Deutschland studieren möchte.

 

Es ist auch zu beachten, dass dein potenzieller Sponsor keine Verpflichtungserklärung für eine Person beantragen kann, die

 

  • Sozialleistungen, einschließlich Arbeitslosengeld, bezieht;
  • keinen entsprechenden Aufenthaltsstatus hat (z. B. nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis wie eine Fiktionsbescheinigung oder eine Duldung hat);
  • Asylbewerber ist.

Wie beantragt man in Deutschland eine Verpflichtungserklärung?

Verfahren zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung in Deutschland

Das Verfahren zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung kann von Stadt zu Stadt leicht variieren. Wir können dir jedoch einige allgemeine Schritte nennen, die dein Sponsor beachten sollte, wenn er eine Verpflichtungserklärung für dein deutsches Studentenvisum beantragen möchte.

A

Der erste Schritt ist die Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde. Dies kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.

B

Der zweite Schritt besteht darin, das Büro aufzusuchen und die erforderlichen Dokumente und Daten persönlich einzureichen.

C

Der dritte Schritt ist die Zahlung der Gebühr.

Nach Abschluss dieser drei grundlegenden Schritte wird dein Sponsor darüber informiert, ob sein Antrag erfolgreich war oder nicht. Wenn die Antwort positiv ausfällt, erhält er ein zweiseitiges Dokument, das von den Behörden unterzeichnet wurde und das auch dein Sponsor unterzeichnen muss. Daher dauert die Bearbeitung des Antrags auf die Verpflichtungserklärung für ein Studentenvisum in der Regel mehrere Minuten.

 

Neben den Unterschriften enthält die Verpflichtungserklärung auch Angaben zu deinen und den persönlichen Daten deines Bürgen (z. B. Namen, Adressen usw.), eurem Verhältnis zueinander, dem Datum des Inkrafttretens, dem Ablaufdatum, dem Aufenthaltszweck usw.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Verpflichtungserklärung in Deutschland

Damit die Ausländerbehörde den Antrag auf eine Verpflichtungserklärung prüfen kann, muss dein Sponsor folgende Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen:
 

1

Ausgefülltes Antragsformular für die Verpflichtungserklärung.

2

Einkommensnachweis (Original und Kopie). Je nach Art des Einkommens kann der Nachweis auf verschiedene Weise erbracht werden. Wenn der Sponsor beispielsweise angestellt ist, kann er einen Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnungen von mindestens 3 Monaten vorlegen; wenn er selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann der Sponsor den letzten Steuerbescheid und das Dokument über das monatliche Einkommen vom Steuerberater vorlegen.

 

Außerdem kann dein Sponsor das Sperrkonto von Fintiba nutzen, um das Einkommen oder die Ersparnisse von  für die Verpflichtungserklärung nachzuweisen. Es ist bemerkenswert, dass der gesamte Prozess vollständig online abläuft, was ihn zu einer der einfachsten und schnellsten Möglichkeiten macht, einen Nachweis zu erbringen.

3

Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie). Wenn der Bürge ein ausländischer Staatsbürger ist, sollte es sich um einen Reisepass mit einer Aufenthaltserlaubnis handeln.

4

Meldebescheinigung (Original und Kopie). Dies ist ein Dokument, das die Adresse des Bürgen angibt.

5

Mietvertrag (Original und Kopie ). Wenn dein Sponsor eine Wohnung/ein Haus besitzt, dann das Dokument, aus dem die mit der Immobilie verbundenen Kosten hervorgehen.

6

Deine persönlichen Daten. Zum Beispiel dein Vor- und Nachname, deine Nationalität, dein Geburtsdatum und -ort sowie deine Adresse in deinem Heimatland.

7

Kopie deines Reisepasses

8

Informationen zu deinem Aufenthaltszweck und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Zum Beispiel dein Zulassungsbescheid einer deutschen Universität.

9

Zusätzliche Dokumente und Daten, die auf Einzelfällenbasieren .

Dein Bürge sollte möglichst Kopien der Originaldokumente beilegen. Andernfalls wird die Ausländerbehörde deinem Bürgen wahrscheinlich eine zusätzliche Gebühr (ca. 0,50 Euro) für jede Kopie in Rechnung stellen. Am Ende zahlt er also etwas mehr als 29 Euro für den Antrag auf Verpflichtungserklärung.

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Weitere Informationen

LOM für ein Visum in Deutschland: Ein Leitfaden 2026

Wie erhalte ich in Deutschland eine Verpflichtungserklärung?

Anstatt dir die Verpflichtungserklärung per E-Mail zu schicken, sollte dir dein Sponsor sie per Post zuschicken (oder, wenn möglich, aushändigen). Warum? Weil die deutsche Botschaft/das deutsche Konsulat keine Fotokopie der Verpflichtungserklärung ohne das Original akzeptiert. Daher wird dein Antrag auf ein deutsches Studentenvisum ohne das Original abgelehnt. Kurz gesagt: Du musst ein deutsches Studentenvisum mit einer Verpflichtungserklärung im Original beantragen.

Muster: Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung) in Deutschland

Nachfolgend stellen wir ein Beispiel für die Verpflichtungserklärung vor, damit du eine Vorstellung davon bekommst, wie das Dokument aussieht. Außerdem kannst du hier die PDF-Vorlage der Verpflichtungserklärung herunterladen.