
Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Gehörlosenpädagogik (Modеllstudiеngang)

(Beginn: Wintersemester)
- Beginn
- Wintersemester
- Zulassungsverfahren:
- zulassungsfrei, aber Eignungstest
- Bewerbung:
- direkt bei der Hochschule
- Studienmodus:
- Präsenzstudium
Voraussetzungen
Qualifikationsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) oder Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang). Außerdem muss der Erwerb von mindestens sechs ECTS-Punkten entsprechend dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen der Gehörlosenpädagogik“ im Bachelor- und Modellstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen einer Gehörlosenpädagogik und -didaktik“ im Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie von mindestens 48 ECTS-Punkten entsprechend dem Studienangebot im Fach Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten für den Bachelorstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung oder Grundschulpädagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten für den Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) an der Ludwig-Maximilians-Universität München nachgewiesen werden.
Bei Absolventinnen und Absolventen, die keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) bzw. der Fachrichtung Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) vorweisen können, wird darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.
Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik einzureichen (Aussсhlussfrist).
Bewerbung & Zulassung
Bewerbungsfristen

Gesperrt
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(Beginn: Oktober)
Bewerbungsverfahren & Auswahl
Standort


