Bauingenieurwesen - berufsbegleitend Numerus Clausus

Bauingenieurwesen - berufsbegleitend-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein berufsbegleitendes Studium im Bereich Bauingenieurwesen ermöglicht es Berufstätigen, ihre technischen und ingenieurwissenschaftlichen Kenntnisse im Bauwesen zu vertiefen, ohne ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Es vermittelt zentrale Inhalte wie Statik, Baustoffkunde, Konstruktion, Geotechnik, Verkehrswegebau sowie Bauprojektmanagement. Das Studium richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus dem Bau- und Ingenieurwesen, die ihre Qualifikationen erweitern oder sich für anspruchsvollere Aufgaben und Führungspositionen qualifizieren möchten.

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Am selektivsten Bauingenieurwesen - berufsbegleitend-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Bauingenieurwesen - berufsbegleitend NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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