Informatik - berufsbegleitend Numerus Clausus

Informatik - berufsbegleitend-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein berufsbegleitendes Studium der Informatik ermöglicht es, sich neben dem Beruf fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Programmierung, Softwareentwicklung, Datenbanken und IT-Sicherheit anzueignen. Es richtet sich sowohl an Berufstätige aus der IT-Branche als auch an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die ihre technischen Kompetenzen erweitern oder sich neu orientieren möchten. Dank flexibler Studienmodelle, wie Online-Lehre oder Abend- und Wochenendveranstaltungen, lässt sich das Studium gut mit dem Berufsalltag vereinbaren.

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Am selektivsten Informatik - berufsbegleitend-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Informatik - berufsbegleitend NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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