Konzertexamen - Kammermusik Numerus Clausus

Konzertexamen - Kammermusik-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Das Konzertexamen in Kammermusik ist die höchste künstlerische Qualifikation im Musikstudium und richtet sich an herausragende Musikerinnen und Musiker, die ihre interpretatorischen und technischen Fähigkeiten auf Spitzen-Niveau perfektionieren wollen. Im Mittelpunkt steht die intensive Arbeit im Ensemble – vom Duo bis zum größeren Kammermusikensemble – mit dem Ziel, musikalische Präzision, Ausdruckskraft und gemeinsames Klangverständnis auf höchstem Niveau zu entwickeln. Du vertiefst dein Repertoire, arbeitest eng mit renommierten Dozenten und internationalen Gastmusikern zusammen und sammelst wertvolle Bühnenerfahrung in Konzerten und Meisterkursen.

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Am selektivsten Konzertexamen - Kammermusik-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Konzertexamen - Kammermusik NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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