Kultur- und Medienpädagogik Numerus Clausus

Kultur- und Medienpädagogik-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein Studium der Kultur- und Medienpädagogik verbindet pädagogische Kompetenz mit kultur- und medienwissenschaftlichem Wissen und bereitet darauf vor, Menschen aller Altersgruppen in ihrer kulturellen Bildung und Medienkompetenz zu fördern, kreative Ausdrucksformen zu ermöglichen und sie zu einem reflektierten, selbstbestimmten Umgang mit Medien und kulturellen Angeboten zu befähigen – eine Aufgabe, die in einer zunehmend mediatisierten und kulturell diversen Gesellschaft immer wichtiger wird. Studierende erwerben fundierte Kenntnisse in Erziehungswissenschaften, Medientheorie, Medienpraxis, Kulturwissenschaft, Kunst- und Kulturpädagogik sowie in Kommunikationspsychologie und lernen gleichzeitig praktische Methoden der kulturellen und medienpädagogischen Arbeit kennen, von Theater-, Musik- und Kunstprojekten über Filmproduktion, digitale Mediengestaltung und Social-Media-Education bis zu interkultureller Bildung und partizipativen Kulturprojekten. Das praxisorientierte Studium umfasst oft eigene kreative Medienprojekte, die Konzeption und Durchführung von Workshops und kulturpädagogischen Angeboten sowie Praktika in verschiedenen Einrichtungen, wobei Studierende lernen, wie Menschen durch kreative und mediale Ausdrucksformen Selbstwirksamkeit erfahren, wie kritische Medienkompetenz entwickelt wird, wie digitale Teilhabe gefördert wird und wie Kultur als Medium für Bildung, Integration und gesellschaftliche Teilhabe genutzt werden kann.

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Am selektivsten Kultur- und Medienpädagogik-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Kultur- und Medienpädagogik NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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