E-Government Numerus Clausus

E-Government-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Das Studium im Bereich E-Government bereitet dich darauf vor, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen durch digitale Technologien effizienter, transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Du beschäftigst dich mit Themen wie Online-Bürgerservices, elektronischen Identitäten, digitalen Akten, Open-Data-Plattformen und Prozessautomatisierung und lernst, wie IT, Recht, Organisation und Kommunikation ineinandergreifen. Neben technischem Know-how erwirbst du auch Kenntnisse in Verwaltungswissenschaft, Datenschutz und Projektmanagement, um digitale Lösungen rechtssicher und praxisnah umzusetzen.

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Am selektivsten E-Government-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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E-Government NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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