Pflegewissenschaft - berufsbegleitend Numerus Clausus

Pflegewissenschaft - berufsbegleitend-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein berufsbegleitendes Studium der Pflegewissenschaft ermöglicht es Pflegefachkräften, ihre praktische Erfahrung durch wissenschaftlich fundiertes Wissen zu ergänzen, ohne ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Es vermittelt zentrale Inhalte wie Pflegeforschung, evidenzbasierte Pflege, Gesundheitswissenschaften, Ethik sowie Qualitäts- und Versorgungsmanagement. Das Studium richtet sich insbesondere an Personen, die die Pflegepraxis weiterentwickeln, in leitende Positionen wechseln oder im Bereich Forschung und Lehre tätig werden möchten.

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Am selektivsten Pflegewissenschaft - berufsbegleitend-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Pflegewissenschaft - berufsbegleitend NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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