Öffentliche Verwaltung - Duales Studium Numerus Clausus

Öffentliche Verwaltung - Duales Studium-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Öffentliche Verwaltung – Duales Studium zu studieren bedeutet, rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Kompetenzen mit praktischer Erfahrung in Behörden oder öffentlichen Einrichtungen zu verbinden. Das Studium vermittelt Kenntnisse in Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Haushalts- und Finanzwesen, Personalmanagement sowie digitaler Verwaltungsmodernisierung und ermöglicht gleichzeitig den direkten Praxiseinsatz in kommunalen, regionalen oder staatlichen Institutionen. Studierende lernen, Verwaltungsprozesse rechtssicher zu gestalten, Bürgeranliegen effizient zu bearbeiten und öffentliche Projekte verantwortungsvoll umzusetzen.

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Am selektivsten Öffentliche Verwaltung - Duales Studium-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Öffentliche Verwaltung - Duales Studium NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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