Immobilienwirtschaft - Duales Studium Numerus Clausus

Immobilienwirtschaft - Duales Studium-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Das duale Studium Immobilienwirtschaft qualifiziert Fachkräfte für eine Branche, die wie kaum eine andere Wirtschaftskraft, gesellschaftliche Verantwortung und langfristige Wertschöpfung vereint – denn Immobilien sind nicht nur Kapitalanlagen, sondern Lebens- und Arbeitsräume, die das Zusammenleben von Millionen Menschen prägen. Der Studiengang vermittelt ein breites Kompetenzspektrum an der Schnittstelle von Betriebswirtschaft, Recht und Technik: von Immobilienbewertung, Projektentwicklung und Portfoliomanagement über Bau- und Mietrecht, Grundstücksrecht und Steuerrecht bis hin zu Gebäudetechnik, Facility Management und Stadtentwicklung, ergänzt durch Finanzierungs- und Investitionsstrategien, die für fundierte Entscheidungen in einem kapitalintensiven Markt unverzichtbar sind. Im Praxisunternehmen – ob Projektentwickler, Wohnungsbaugesellschaft, Immobilienfonds, Maklerbüro, kommunales Wohnungsunternehmen oder Property-Management-Firma – sind Studierende unmittelbar in das Tagesgeschäft eingebunden: Sie begleiten Ankaufsprüfungen und Due-Diligence-Prozesse, erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, unterstützen die Vermietung und Mieterbetreuung, wirken an Bauprojekten mit und lernen, wie technische, rechtliche und kaufmännische Perspektiven in jeder Immobilienentscheidung zusammenspielen müssen.

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Am selektivsten Immobilienwirtschaft - Duales Studium-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Am selektivsten Immobilienwirtschaft - Duales Studium-Hochschulen

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Immobilienwirtschaft - Duales Studium NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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