Die Sozialversicherung ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaats und umfasst die systematische Betrachtung der gesetzlichen Versicherungssysteme. Sie besteht aus den fünf Säulen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Im Mittelpunkt steht das Solidarprinzip: Die Gemeinschaft der Versicherten trägt die Risiken des Einzelnen.
Bezieht sich auf Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung. Alle Bewerber:innen, die die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden aufgenommen, da es keine Begrenzung der verfügbaren Plätze gibt.