Soziale Arbeit - berufsbegleitend Numerus Clausus

Soziale Arbeit - berufsbegleitend-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein berufsbegleitendes Studium der Sozialen Arbeit ermöglicht es, theoretisches Fachwissen direkt mit praktischen Erfahrungen aus dem Berufsalltag zu verknüpfen. Es richtet sich vor allem an Personen, die bereits im sozialen Bereich tätig sind oder sich in diese Richtung weiterentwickeln möchten, ohne ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Durch flexible Studienmodelle, wie Abendveranstaltungen oder Online-Lehre, lässt sich das Studium gut mit Arbeit und Privatleben vereinbaren.

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Am selektivsten Soziale Arbeit - berufsbegleitend-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Soziale Arbeit - berufsbegleitend NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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