Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg

Studiere Finanzwirt an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg (2026/27)

Die Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg (FHF), gegründet am 1. Juli 1991 und ansässig in Königs Wusterhausen, ist eine staatliche Hochschule, die sich auf die Ausbildung von Anwärter:innen für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung spezialisiert hat. In einem dreijährigen dualen Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH) vermittelt sie fundierte Kenntnisse in Steuerrecht und öffentlicher Verwaltung, wobei theoretische Lehrveranstaltungen an der Hochschule mit praktischen Ausbildungsphasen in verschiedenen Finanzämtern kombiniert werden. Die Absolvent:innen sind bestens vorbereitet, um komplexe steuerliche Aufgaben im öffentlichen Sektor zu übernehmen, insbesondere in den Steuerverwaltungen der Länder Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt sowie im Bundeszentralamt für Steuern.

Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg: Finanzwirt-Ähnliche Fächer
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Gebühren & Kosten

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Deutsche Studierende
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg stets individuell auf ihrer offiziellen Website zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Finanzwirt-Studiengänge an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg.
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Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
AndereKeine StudiengängeKeine Informationen
Andere
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Keine Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
Keine Informationen
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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