Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen: Rechtspflege
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Studiere Rechtspflege an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen (2026/27)

Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen (FHR NRW) mit Sitz in Bad Münstereifel ist eine staatliche Hochschule, die 1979 gegründet wurde und dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen untersteht. Sie ist die zentrale Ausbildungsstätte für den gehobenen Justizdienst und bildet Studierende im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums zu Diplom-Rechtspfleger:innen (FH) aus. Das Studium kombiniert theoretische Lehrveranstaltungen an der Hochschule mit praktischen Ausbildungsphasen an Gerichten und Staatsanwaltschaften in NRW und vermittelt fundierte Kenntnisse in Rechtswissenschaften, Verwaltung und Sozialkompetenz. Durch diese enge Verzahnung von Theorie und Praxis werden die Absolvent:innen optimal auf eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Justiz vorbereitet, etwa in Bereichen wie Grundbuchwesen, Nachlass- und Betreuungssachen, Zwangsvollstreckung oder Insolvenzverfahren.

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(staatlich)
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Gebühren & Kosten

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Andere EU-Studierende
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Deutsche Studierende
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen stets individuell auf ihrer offiziellen Website zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Rechtspflege-Studiengänge an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
AndereKeine StudiengängeKeine Informationen
Andere
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Keine Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
Keine Informationen
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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