Deutsche Hochschule der Polizei: Verwaltungsmanagement
Deutsche Hochschule der Polizei

Studiere Verwaltungsmanagement an der Deutschen Hochschule der Polizei (2026/27)

Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), gegründet im Jahr 2006, ist die zentrale Ausbildungsstätte für angehende Führungskräfte der Polizeien des Bundes und der Länder. Mit Sitz in Münster-Hiltrup bietet die DHPol den akkreditierten Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement" an, der darauf abzielt, zukünftige Polizeiführungskräfte mit vertieften verwaltungswissenschaftlichen und operativen Kenntnissen auszustatten. Die Hochschule fördert ein dynamisches Lernumfeld, das wissenschaftliche Theorie mit praktischer Anwendung verknüpft, um Absolventen optimal auf die Bewältigung aktueller Sicherheitsherausforderungen vorzubereiten. Mit ihrem Engagement für internationale Zusammenarbeit und Forschung steht die DHPol als Leuchtturm der Exzellenz in der polizeilichen Bildung und verpflichtet sich den demokratischen Werten und der Rechtsstaatlichkeit.

 

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Kurzinfos
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Gebühren & Kosten

Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Deutsche Studierende
Degree
Tuition Fee
Master
Keine Studiengebühren
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge der Deutsche Hochschule der Polizei stets individuell auf ihrer offiziellen Website zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Verwaltungsmanagement-Studiengänge an der Deutschen Hochschule der Polizei.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
MasterKeine StudiengängeKeine Informationen
Master
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Keine Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
Keine Informationen
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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