Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a.d. Fulda: Öffentliche Verwaltung
Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a.d. Fulda

Studiere Öffentliche Verwaltung an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a.d. Fulda (2026/27)

Die Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege (HHFR) in Rotenburg an der Fulda ist eine staatliche Fachhochschule des Landes Hessen und Teil des Studienzentrums der hessischen Finanzverwaltung und Justiz. Ihre Wurzeln reichen bis zur Landesfinanzschule Hessen von 1953 zurück, den Status einer Hochschule erhielt sie 1980. Das markante dreizehngeschossige Hauptgebäude sowie moderne Erweiterungsbauten aus dem Jahr 2000 mit Lehrsaalgebäude und Wohnheimen prägen den Campus nahe der Innenstadt. Im Wintersemester 2023/2024 waren rund 1.498 Studierende eingeschrieben (58,3 % Frauen, 41,7 % Männer, 0,5 % international).

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Kurzinfos
Typ
(staatlich)
Studiengänge
2
NC-freie Studiengänge
100 %
Studienzeitmodell
Semester

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2 verfügbare Studiengänge

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Gebühren & Kosten

Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Deutsche Studierende
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge der Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a.d. Fulda stets individuell auf ihrer offiziellen Website zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Öffentliche Verwaltung-Studiengänge an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a.d. Fulda.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
AndereKeine StudiengängeKeine Informationen
Andere
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Keine Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
Keine Informationen
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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