Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: Polizeimanagement
Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Studiere Polizeimanagement an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (2026/27)

Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (VFHS) ist eine verwaltungsinterne Hochschule des Freistaats Thüringen mit Hauptsitz in Gotha und einer Abteilung für den Polizeivollzugsdienst in Meiningen. Sie wurde im April 1994 gesetzlich gegründet und untersteht dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Die Hochschule bildet Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in drei dualen Studiengängen aus: Allgemeine und Kommunale Verwaltung, Steuerverwaltung und Polizeivollzugsdienst. Das Studium dauert in der Regel drei Jahre und kombiniert akademische Lehrphasen an der Hochschule mit berufspraktischen Studienzeiten in Landes- und Kommunalverwaltungen, Finanzämtern oder Polizeidienststellen.

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Typ
(staatlich)
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Semester

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Gebühren & Kosten

Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Deutsche Studierende
Degree
Tuition Fee
Bachelor
Keine Studiengebühren
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung stets individuell auf ihrer offiziellen Website zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Polizeimanagement-Studiengänge an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
BachelorKeine StudiengängeKeine Informationen
Bachelor
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Keine Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
Keine Informationen
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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