ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens 6 Semester Regelstudienzeit) mit mindestens der Note âgutâ (2,3) im Fach Germanistik oder einem verwandten Fach (z.B. eine andere Philologie)
eine mit mindestens der Note âgutâ (2,3) benotete Studienabschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit)
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ZusÀtzliche Qualifikation
erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren
LateinkДnntnissД
Sprachvoraussetzungen
ZusÀtzliche Informationen:
AuslĂ€ndische Bewerber mĂŒssen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe 2 der DSH-PrĂŒfung oder eine vergleichbare PrĂŒfung nachweisen.
Bewerbung & Zulassung
Bewerbungsfristen
Gesperrt
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FĂŒr Kandidaten mit vorherigem Abschluss von
Wintersemester (Beginn: Oktober)
Sommersemester (Beginn: April)
Deutschland
Wintersemester: -
Sommersemester: -
Ein anderes EU-Land
Wintersemester: -
Sommersemester: -
Rest der Welt
Wintersemester: -
Sommersemester: -
Bewerbungsverfahren & Auswahl
Zulassungsverfahren:
Aufnahmetest/Interview:
aptitude test
Bewerbung:
direkt bei der Hochschule
Bewerbungsunterlagen
Zur Bewerbung ist vorzulegen:
Hochschulabschlusszeugnis mit mindestens der Note 2,3. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Hochschulabschlusszeugnis vor, muss dieses mit mindestens der Note 2,3 bis spÀtestens zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Hochschulabschlusszeugnis nur vorlÀufig, d.h. kann kein mindestens mit 2,3 bewertetes Abschlusszeugnis nach 2 Semestern nachgewiesen werden, erfolgt die Exmatrikulation.
Nachweis ĂŒber eine mit mind. 2,3 benotete Studienabschlussarbeit. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung die Note der Studienabschlussarbeit nicht vor, muss der entsprechende Nachweis nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Nachweis einer mindestens mit der Note 2,3 bewerteten Studienabschlussarbeit nur vorlĂ€ufig, d.h. kann kein entsprechender Nachweis erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
Offizieller Nachweis ĂŒber die nach 150 Leistungspunkten erreichte Durchschnittsnote, sofern das Hochschulabschlusszeugnis zum zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorgelegt werden kann
Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) mit mind. 150 LP
Tabellarischer Lebenslauf
Nachweis der Lateinkenntnisse (i.d.R. mit dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder mit dem Transcript of Records des BA-Studiengangs) Sollten die Lateinkenntnisse noch nicht vorliegen, so sind sie bis zum Ende des 2. Semesters des Masterstudiums nachzuweisen. Eine genaue Definition, wie Lateinkenntnisse nachgewiesen werden können, findet sich in der PrĂŒfungsordnung.
FĂŒr Unterlagen, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgefertigt sind, ist zusĂ€tzlich zum originalsprachlichen Dokument eine offizielle Ăbersetzung vorzulegen.
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Standort
1
UniversitÀt Regensburg
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