
PrÀvention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - GehörlosenpÀdagogik (ModДllstudiДngang)

(Beginn: Wintersemester)
- Beginn
- Wintersemester
- Zulassungsverfahren:
- Bewerbung:
- direkt bei der Hochschule
- Studienmodus:
- PrÀsenzstudium
Voraussetzungen
Qualifikationsvoraussetzungen
Voraussetzung fĂŒr die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung PrĂ€vention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung (Modellstudiengang) oder PrĂ€vention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung (Modellstudiengang). AuĂerdem muss der Erwerb von mindestens sechs ECTS-Punkten entsprechend dem Wahlpflichtmodul âSpezielle Fragen der GehörlosenpĂ€dagogikâ im Bachelor- und Modellstudiengang PrĂ€vention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung an der Ludwig-Maximilians-UniversitĂ€t MĂŒnchen oder dem Wahlpflichtmodul âSpezielle Fragen einer GehörlosenpĂ€dagogik und -didaktikâ im Bachelorstudiengang PrĂ€vention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung (Modellstudiengang) an der Ludwig-Maximilians-UniversitĂ€t MĂŒnchen sowie von mindestens 48 ECTS-Punkten entsprechend dem Studienangebot im Fach GrundschulpĂ€dagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten fĂŒr den Bachelorstudiengang PrĂ€vention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung oder GrundschulpĂ€dagogik und -didaktik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten fĂŒr den Bachelorstudiengang PrĂ€vention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung (Modellstudiengang) an der Ludwig-Maximilians-UniversitĂ€t MĂŒnchen nachgewiesen werden.
Bei Absolventinnen und Absolventen, die keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung PrĂ€vention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung (Modellstudiengang) bzw. der Fachrichtung PrĂ€vention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei HörschĂ€digung (Modellstudiengang) vorweisen können, wird darĂŒber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.
Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist fĂŒr das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Lehrstuhl fĂŒr Gehörlosen- und SchwerhörigenpĂ€dagogik einzureichen (AussŃhlussfrist).
Bewerbung & Zulassung
Bewerbungsfristen

Gesperrt
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(Beginn: Oktober)
Bewerbungsverfahren & Auswahl
Standort


