E-Government studieren in Hamburg
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E-Government studieren in Hamburg (2026/27)

Das Studium im Bereich E-Government bereitet dich darauf vor, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen durch digitale Technologien effizienter, transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Du beschäftigst dich mit Themen wie Online-Bürgerservices, elektronischen Identitäten, digitalen Akten, Open-Data-Plattformen und Prozessautomatisierung und lernst, wie IT, Recht, Organisation und Kommunikation ineinandergreifen. Neben technischem Know-how erwirbst du auch Kenntnisse in Verwaltungswissenschaft, Datenschutz und Projektmanagement, um digitale Lösungen rechtssicher und praxisnah umzusetzen. Praxisprojekte mit Behörden und Organisationen geben dir direkte Einblicke in die digitale Transformation des öffentlichen Sektors.

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Kurzinfos
Studiengänge
1
NC-freie Studiengänge
100 %
Hochschulen
1
Studienbeginn
Winter
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774 verfügbare Studiengänge

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Gebühren & Kosten

Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Deutsche Studierende
Degree
Tuition Fee
Bachelor
Keine Studiengebühren
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge stets individuell auf deren offiziellen Websites zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für E-Government-Studiengänge in Hamburg.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
BachelorKeine Studiengänge15. Juli
Bachelor
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Keine Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
15. Juli
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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UniFinder UniFinder

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Beginn
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Lehramt
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