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Das duale Studium Wirtschaftsrecht bildet Fachkräfte aus, die an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft agieren und damit eine Doppelkompetenz mitbringen, die in einer zunehmend regulierten und globalisierten Geschäftswelt von unschätzbarem Wert ist – denn unternehmerische Entscheidungen, die ohne rechtliches Fundament getroffen werden, sind ebenso riskant wie juristische Bewertungen, die den wirtschaftlichen Kontext ignorieren. Der Studiengang vermittelt fundierte juristische Kernkompetenzen in Bürgerlichem Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und gewerblichem Rechtsschutz, verbunden mit betriebswirtschaftlichem Fachwissen in Rechnungswesen, Controlling, Unternehmensführung und Finanzierung sowie spezialisierten wirtschaftsrechtlichen Vertiefungen in Vertragsgestaltung, Mergers & Acquisitions, Compliance, Datenschutzrecht, Insolvenzrecht und internationalem Wirtschaftsrecht – ergänzt durch Methodenkompetenzen in juristischer Argumentation, Verhandlungsführung und Mediation, die für die praktische Anwendung rechtlichen Wissens im Unternehmensalltag unverzichtbar sind. Im Praxisunternehmen – ob Rechtsabteilung eines Konzerns, Wirtschaftskanzlei, Unternehmensberatung, Finanzdienstleister, Verband oder mittelständisches Unternehmen mit eigener Legal-Abteilung – übernehmen Studierende frühzeitig anspruchsvolle Aufgaben: Sie prüfen und entwerfen Verträge, recherchieren Rechtsfragen im Tagesgeschäft, unterstützen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen, begleiten arbeitsrechtliche Prozesse, wirken an Compliance-Programmen mit und erleben, wie juristisches Fachwissen in konkreten Geschäftssituationen zur Anwendung kommt – von der Absicherung eines Liefervertrags über die Begleitung einer Unternehmenstransaktion bis hin zur Reaktion auf eine Abmahnung oder die Bewertung datenschutzrechtlicher Risiken bei der Einführung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Was Wirtschaftsjuristinnen und -juristen von klassischen Volljuristen unterscheidet und gleichzeitig so wertvoll macht, ist ihre Fähigkeit, rechtliche Fragestellungen nicht isoliert, sondern stets im Kontext unternehmerischer Ziele, wirtschaftlicher Auswirkungen und strategischer Implikationen zu beurteilen: Sie sprechen die Sprache der Geschäftsführung ebenso fließend wie die des Rechts und können in beiden Welten übersetzen, moderieren und gestalten – eine Kompetenz, die in Rechtsabteilungen, die zunehmend als strategische Partner der Unternehmensführung agieren, und in Kanzleien, deren Mandanten wirtschaftlich fundierte Beratung erwarten, gleichermaßen gefragt ist.
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