Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.
Bewerbung & Zulassung
Bewerbungsfristen
Gesperrt
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Für Kandidaten mit vorherigem Abschluss von
Wintersemester (Beginn: Oktober)
Sommersemester (Beginn: April)
Deutschland
Wintersemester: -
Sommersemester: -
Ein anderes EU-Land
Wintersemester: -
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Rest der Welt
Wintersemester: -
Sommersemester: -
Bewerbungsverfahren & Auswahl
Zulassungsverfahren:
NC-frei
Bewerbung:
direkt bei der Hochschule
Bewerbungsunterlagen
Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt: Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit (Download)
Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse entsprechend der „Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ in ihrer jeweils gültigen Fassung mit mindestens dem Ergebnis DSH-2. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Standort
1
Goethe-Universität Frankfurt
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