Deutsches Recht Numerus Clausus

Deutsches Recht-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein Studium des Deutschen Rechts vermittelt fundierte Kenntnisse des deutschen Rechtssystems und richtet sich insbesondere an internationale Studierende sowie Juristinnen und Juristen mit ausländischen Abschlüssen, die sich für den deutschen Rechtsraum qualifizieren möchten. In einer globalisierten Wirtschaft, in der grenzüberschreitende Transaktionen und internationale Vertragsbeziehungen zum Alltag gehören, sind Fachkräfte mit Expertise im deutschen Recht auf dem europäischen Arbeitsmarkt stark nachgefragt. Das Studium behandelt zentrale Rechtsgebiete wie Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, öffentliches Recht und Grundlagen des Strafrechts, ergänzt durch Einführungen in die deutsche Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung.

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Am selektivsten Deutsches Recht-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Deutsches Recht NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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