Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren Numerus Clausus

Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren NC

Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren NC

Übersicht Fristen

Ein Studium des Insolvenzrechts und der Reorganisationsverfahren bietet eine hochspezialisierte juristische Ausbildung in einem Rechtsgebiet, das in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und bei Unternehmenskrisen von entscheidender Bedeutung ist und Juristen darauf vorbereitet, Unternehmen in der Krise zu begleiten, Insolvenzen abzuwickeln oder – noch besser – durch Sanierung und Restrukturierung zu verhindern und damit Arbeitsplätze zu erhalten und wirtschaftliche Werte zu retten. Studierende, die in der Regel bereits ein juristisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben, erwerben vertiefte Kenntnisse in materielles und formelles Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Restrukturierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht in der Insolvenz, Steuerrecht bei Sanierungen, Banking und Finanzierung sowie in wirtschaftlichen Grundlagen wie Unternehmensanalyse, Bewertungsverfahren und Krisendiagnostik, wobei sie lernen, wie Insolvenzverfahren ablaufen, welche Rechte und Pflichten Gläubiger, Schuldner und Insolvenzverwalter haben, wie Sanierungsgutachten erstellt werden und wie verschiedene Reorganisationsinstrumente wie Insolvenzpläne, Eigenverwaltung oder außergerichtliche Sanierungen strategisch eingesetzt werden können. Das interdisziplinäre und praxisnahe Studium verbindet rechtliches Fachwissen mit wirtschaftlichem Verständnis und umfasst oft Fallstudien realer Insolvenzen, Planspiele, Praktika bei Insolvenzverwaltern, Sanierungsberatungen oder Restrukturierungsabteilungen sowie den Austausch mit erfahrenen Praktikern aus Insolvenzgerichten, Kanzleien und Beratungsgesellschaften, während aktuelle Entwicklungen wie das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) mit präventiven Restrukturierungsrahmen, COVID-19-bedingte Insolvenzen und staatliche Hilfsmaßnahmen, grenzüberschreitende Insolvenzen in der EU, Digitalisierung von Insolvenzverfahren, ESG-Aspekte in Sanierungen und die steigende Bedeutung von Sanierung vor Liquidation die Dynamik des Rechtsgebiets zeigen.

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Am selektivsten Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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