Geistigbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge

Geistigbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren: Studiengänge, Gebühren, Fristen & Numerus Clausus (2026/27)

Geistigbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren

Geistigbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren

Übersicht Fristen

Geistigbehindertenpädagogik – auch Förderschwerpunkt geistige Entwicklung genannt – auf Lehramt Sonderpädagogik zu studieren bedeutet, Kinder und Jugendliche zu unterrichten und zu begleiten, deren kognitive Entwicklung so beeinträchtigt ist, dass sie umfassende und lebenslange Unterstützung benötigen. Als Lehrkraft mit diesem Förderschwerpunkt arbeitet man mit Schülerinnen und Schülern, die oft auch mehrfache Behinderungen haben und deren Lernwege sich grundlegend von denen anderer Kinder unterscheiden – und erlebt, wie Bildung auch dort gelingt, wo sie nach herkömmlichen Maßstäben unmöglich erscheint. Ein selbstständig getrunkenes Glas Wasser, ein kommunizierter Wunsch über Bildkarten oder das Erkennen des eigenen Namens kann ein Meilenstein sein, der Selbstständigkeit und Lebensqualität entscheidend verbessert.

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2 verfügbare Studiengänge

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Gebühren & Kosten

Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Deutsche Studierende
Degree
Tuition Fee
Staatsexamen
Keine Studiengebühren
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge stets individuell auf deren offiziellen Websites zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Geistigbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
Staatsexamen15. Juli15. Juli
Staatsexamen
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
15. Juli
Zulassungsfreie Studiengänge
15. Juli
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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StudyFinder StudyFinder
UniFinder UniFinder

Liste aller Geistigbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge

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Studienmodus
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+ Lehramt - Förderschule+ Pädagogik bei Krankheit – Lehramt Sonderpädagogik+ Musik – Lehramt Sonderpädagogik+ Lernbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik+ Körperbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik
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