Lernbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge

Lernbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren: Studiengänge, Gebühren, Fristen & Numerus Clausus (2026/27)

Lernbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren

Lernbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren

Übersicht Fristen

Lernbehindertenpädagogik – auch Förderschwerpunkt Lernen genannt – auf Lehramt Sonderpädagogik zu studieren bedeutet, Kinder und Jugendliche zu unterrichten und zu fördern, die trotz ausreichender Intelligenz in ihrem schulischen Lernen erheblich und dauerhaft beeinträchtigt sind. Als Lehrkraft mit diesem Förderschwerpunkt arbeitet man mit Schülerinnen und Schülern, die oft aus bildungsbenachteiligten Verhältnissen stammen, negative Schulerfahrungen gesammelt haben und deren Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten erschüttert ist – und erlebt, wie individuell angepasster Unterricht Lernerfolge ermöglicht und verschüttetes Potenzial freilegt. Eine verstandene Rechenaufgabe, ein selbst gelesener Text oder ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt kann für das einzelne Kind der Wendepunkt sein, der zeigt: Ich kann etwas schaffen.

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3 verfügbare Studiengänge

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Gebühren & Kosten

Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Deutsche Studierende
Degree
Tuition Fee
Staatsexamen
Keine Studiengebühren
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge stets individuell auf deren offiziellen Websites zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Lernbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
StaatsexamenKeine Studiengänge15. Juli
Staatsexamen
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Keine Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
15. Juli
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

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Liste aller Lernbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge

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