Arbeitsmedizin Numerus Clausus

Arbeitsmedizin-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein Studium der Arbeitsmedizin verbindet klinische Medizin mit Präventionsmedizin und Arbeitsschutz und bereitet darauf vor, als Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit von Menschen zu erhalten und zu fördern – eine Aufgabe von enormer gesellschaftlicher Bedeutung, da Menschen einen Großteil ihres Lebens am Arbeitsplatz verbringen und Arbeitsbedingungen maßgeblich über Gesundheit und Lebensqualität entscheiden. Studierende, die in der Regel bereits ein Medizinstudium abgeschlossen haben und sich arbeitsmedizinisch weiterbilden, erwerben fundierte Kenntnisse in Arbeitsphysiologie, Arbeitstoxikologie, Ergonomie, Arbeitspsychologie, Arbeitsschutzrecht und betrieblichem Gesundheitsmanagement und lernen, wie Arbeitsplätze gesundheitsgerecht gestaltet werden, wie Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden, wie arbeitsbedingte Erkrankungen diagnostiziert und deren Ursachen identifiziert werden und wie Präventionsmaßnahmen entwickelt werden, die von ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung über technische Schutzmaßnahmen bis zu Schulungen und gesundheitsfördernden Interventionen reichen. Das praxisorientierte Studium umfasst Betriebsbegehungen in verschiedenen Branchen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Zusammenarbeit mit Sicherheitsingenieuren, Arbeitsschutzfachkräften und Betriebsräten sowie oft Tätigkeiten in arbeitsmedizinischen Zentren oder Betrieben, während aktuelle Herausforderungen wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Stress und Burnout, muskuloskelettale Beschwerden durch Bildschirmarbeit oder körperlich belastende Tätigkeiten, gesundheitliche Aspekte von Homeoffice und mobilem Arbeiten, berufliche Exposition gegenüber Gefahrstoffen, Lärm oder biologischen Arbeitsstoffen sowie die Förderung der Arbeitsfähigkeit älterer Beschäftigter im demografischen Wandel zentrale Rollen spielen.

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Am selektivsten Arbeitsmedizin-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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Arbeitsmedizin NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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