Körperbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge

Körperbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren: Studiengänge, Gebühren, Fristen & Numerus Clausus (2026/27)

Körperbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren

Körperbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik studieren

Übersicht Fristen

Körperbehindertenpädagogik – auch Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung genannt – auf Lehramt Sonderpädagogik zu studieren bedeutet, Kinder und Jugendliche zu unterrichten und zu fördern, deren körperliche oder motorische Beeinträchtigungen besondere pädagogische Zugänge erfordern. Als Lehrkraft mit diesem Förderschwerpunkt arbeitet man mit Schülerinnen und Schülern, die mit Cerebralparesen, Muskelerkrankungen, Fehlbildungen, erworbenen Schädigungen oder chronischen Krankheiten leben – und deren kognitive Fähigkeiten oft weit über das hinausgehen, was ihr Körper auf den ersten Blick vermuten lässt. Man unterrichtet nicht nur Fachinhalte, sondern gestaltet Lernumgebungen so, dass sie trotz eingeschränkter Bewegungsfähigkeit zugänglich sind, fördert Selbstständigkeit und begleitet junge Menschen dabei, mit ihrem Körper und den damit verbundenen Herausforderungen selbstbewusst umzugehen.

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2 verfügbare Studiengänge

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Gebühren & Kosten

Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Deutsche Studierende
Degree
Tuition Fee
Staatsexamen
Keine Studiengebühren
Haftungsausschluss: Dieser Text dient lediglich als allgemeine Orientierung und stellt keine Garantie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine einheitliche Studiengebühr gibt, die für alle Studiengänge und Studierendengruppen gilt. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die spezifischen Gebühren der jeweiligen Studiengänge stets individuell auf deren offiziellen Websites zu überprüfen.

Bewerbungsfristen

Nachfolgend findest Du die häufigsten Bewerbungsfristen für Körperbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge.
Deutsche Studierende
Andere EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Wintersemester
Sommersemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsfreie Studiengänge
Staatsexamen15. Juli15. Juli
Staatsexamen
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
15. Juli
Zulassungsfreie Studiengänge
15. Juli
Bestimmte Studiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben. Bitte überprüfe die Informationen immer individuell.
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Numerus Clausus (Zulassungsbeschränkung)

Für Studiengänge mit Numerus Clausus wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl richtet sich in der Regel danach, wie viele Bewerber sich um einen Studienplatz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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StudyFinder StudyFinder
UniFinder UniFinder

Liste aller Körperbehindertenpädagogik – Lehramt Sonderpädagogik-Studiengänge

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Beginn
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