Steuerrecht - berufsbegleitend Numerus Clausus

Steuerrecht - berufsbegleitend-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

Übersicht Fristen

Ein berufsbegleitendes Studium im Bereich Steuerrecht ermöglicht es Berufstätigen, ihre juristischen und steuerlichen Fachkenntnisse gezielt zu vertiefen, ohne ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Es vermittelt zentrale Inhalte wie nationales und internationales Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung, Steuerplanung sowie rechtliche Rahmenbedingungen und richtet sich insbesondere an Personen aus den Bereichen Recht, Finanzen oder Beratung. Durch flexible Studienformate, etwa Online-Lehre, Abend- oder Wochenendveranstaltungen, lässt sich das Studium gut mit dem Berufsalltag vereinbaren.

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Am selektivsten Steuerrecht - berufsbegleitend-Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).

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Steuerrecht - berufsbegleitend NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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