Bachelor-Abschluss im Umfang von 210 CP, bei weniger als 210 CP (aber mindestens 180 CP) können die fehlenden CP entweder durch ein Nachstudium oder durch die Anerkennung und Anrechnung bereits vorliegender Leistungen (etwa einschlägiger Berufserfahrung) erworben werden
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Berufserfahrung
einschlägige berufliche Tätigkeit von in der Regel mindestens einem Jahr
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Zusätzliche Qualifikation
theologische und/oder journalistische/kommunikationswissenschaftliche Kenntnisse aus Studium oder Praxis
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Bewerbung & Zulassung
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist für den Studiengang Master of Arts Crossmediale Glaubenskοmmunikatiοn an der Ruhr-Universität Bochum hängt davon ab, in welchem Land du deinen vorherigen Abschluss erworben hast. Für Bewerber mit einem Abschluss aus Nicht-EU-Länder gilt folgende Bewerbungsfrist: 15. Juli für das Wintersemester. Bewerbungen erfolgen über: Direkt bei der Hochschule.