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Wie kann man in Deutschland ohne Sperrkonto studieren? Umfassender Leitfaden 2026

Möchtest du herausfinden, ob es eine Möglichkeit gibt, die Anforderung eines Sperrkontos für das deutsche Studentenvisum zu umgehen? In diesem Artikel werden dir die legitimen Möglichkeiten dafür vorgestellt.

Möchtest du in Deutschland studieren? Benötigst du dafür ein deutsches Studentenvisum? Wenn die Antwort auf beide Fragen "Ja" lautet, dann könnte dieser Artikel für dich eine große Hilfe bei der richtigen Planung deines gesamten Studienaufenthalts in Deutschland sein! Warum ist das so? Hier ist die einfache Antwort:


Du kannst dir ein deutsches Studentenvisum als eine Eintrittskarte nach Deutschland vorstellen. Ohne diese Eintrittskarte darfst du nicht in das Land einreisen und folglich auch nicht an einer deutschen Universität studieren. Eines der wichtigsten Dokumente, ohne das ein Antrag auf ein deutsches Studentenvisum zwangsläufig abgelehnt wird, ist der Nachweis der Finanzierung (oder Nachweis der Finanzierung auf Deutsch). Wie du vielleicht bereits weißt, Sperrkonto (oder Sperrkonto auf Deutsch) wohl die beliebteste Möglichkeit ist, diesen Nachweis zu erbringen. Es ist jedoch NICHT DIE EINZIGE. In diesem Artikel stellen wir euch weitere Möglichkeiten vor, wie ihr in Deutschland ohne Sperrkonto studieren könnt.

Unser Ziel ist es, euch ehrlich und genau zu informieren, daher müssen wir einen Haftungsausschluss hinzufügen:

 

Dieser Text soll als allgemeine Orientierungshilfe dienen, kann aber keine Rechtsberatung ersetzen. Die Bestimmungen für Visa werden vom Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern (BMI) und den örtlichen Ausländerbehörden (Ausländerbehörde) erlassen und ausgeführt. Bitte beachte: Einige Regeln und Verfahren können von Botschaft/Konsulat zu Botschaft/Konsulat variieren (selbst innerhalb eines Landes) und von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde in Deutschland variieren können. Deshalb empfehlen wir dringend, auch die  deutsche Auslandsvertretung  in deiner Nähe und das örtliche Ausländeramt in Deutschland (die Ausländerbehörde ist für dich zuständig, je nachdem, wo du in Deutschland wohnst) zu kontaktieren, um Informationen zu erhalten, die auf deinen Fall zutreffen.

Ist es notwendig, in Deutschland ein Sperrkonto zu eröffnen?

Die Antwort kann sowohl "JA" als auch "NEIN" lauten. Welche Antwort auf deinen individuellen Fall zutrifft, hängt von zwei Kriterien ab:

  1. deiner Nationalität und
     

  2. Dein Zugang zu Alternativen.

 

Um herauszufinden, ob ein Student ein deutsches Sperrkonto benötigt, um in Deutschland zu studieren, sollten wir zunächst feststellen, ob der Student überhaupt ein deutsches Studentenvisum und/oder eine Deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten benötigt. Hier kommt die Bedeutung der Staatsbürgerschaft ins Spiel. 

 

Tatsächlich werden Studierende je nach der Notwendigkeit eines Visums zum Studium in Deutschland in drei Gruppen eingeteilt. Diese Gruppen sind:

  1. Studierende, die weder ein deutsches Studentenvisum noch eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten benötigen
     

  2. Studenten, die kein deutsches Studentenvisum, aber eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten benötigen
     

  3. Studenten, die sowohl ein deutsches Studentenvisum als auch eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten benötigen

Tabelle 1: Studierende, die ein deutsches Studentenvisum/eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten und den Finanzierungsnachweis benötigen

Herkunftsland

Deutsch Studentenvisum

Deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten

Finanzierungsnachweis

Europäische Union

Norwegen

Island

Liechtenstein

Schweiz

Australien

Kanada

Israel

Japan

Neuseeland

Republik Korea

Vereinigte Staaten

Vereinigtes Königreich

Andorra

Brasilien

El Salvador

Honduras

Monaco

San Marino

Rest der Welt

Da Studierende der Gruppe 1 kein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, um in Deutschland zu studieren, müssen sie auch keinen finanziellen Nachweis erbringen. Umgekehrt müssen Studierende der Gruppen 2 und 3 einen Nachweis über ihre finanziellen Mittel erbringen, um ein deutsches Studentenvisum und/oder eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten zu erhalten.
 

Wenn du dich als Mitglied der 2. oder 3. Gruppe identifizierst, solltest du mit dem zweiten Schritt fortfahren, um die Notwendigkeit des deutschen Sperrkontos zu bestimmen: Suche nach verfügbaren Alternativen und stelle fest, ob diese für dich zugänglich sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Beantwortung der Frage"Ist in Deutschland ein Sperrkonto für Studierende erforderlich?"  das Fazit lautet: 

 

  • Wenn du aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommst, kannst du in Deutschland ohne Sperrkonto studieren. Studierende aus diesen Ländern benötigen weder ein deutsches Studentenvisum noch eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Daher entfällt die Anforderung des Finanzierungsnachweises.

  • Wenn du aus einem anderen Land kommst und es keine andere Möglichkeit gibt, ausreichende finanzielle Mittel für ein deutsches Studentenvisum und/oder eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten nachzuweisen, ist das Sperrkonto eine zwingende Voraussetzung für ein Studium in Deutschland. Beachte jedoch, dass das deutsche Sperrkonto kein integraler Bestandteil deines Antrags auf ein deutsches Studentenvisum und/oder eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten mehr ist, wenn du die Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel auf andere offiziell anerkannte Weise nachweisen kannst.

Im folgenden Abschnitt helfen wir dir, die verfügbaren Alternativen zum Sperrkonto zu entdecken und ihre Zugänglichkeit für dich zu ermitteln.

Gibt es eine Alternative zu einem Sperrkonto in Deutschland?

Kurze Antwort: Ja , es gibt mehrere Alternativen zum Sperrkonto für Studierende. Mit anderen Worten: Internationale Studierende können in Deutschland ohne Sperrkonto studieren.

Wie bereits erwähnt, ist das Sperrkonto bei der Beantragung eines deutschen Studentenvisums wohl die bevorzugte Methode, um den deutschen Botschaften/Konsulaten ausreichende finanzielle Mittel nachzuweisen.  So empfiehlt beispielsweise die Deutsche Botschaft in Bogota (Kolumbien) ausdrücklich, dass Studierende ein Sperrkonto als Finanzierungsnachweis vorlegen. Offiziell gibt es jedoch fünf Alternativen zum Sperrkonto, basierend auf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009, §16.0.8.1 und §16.0.8.2. Diese sind:

Liste deutscher Alternativen zu Sperrkonten

  • Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung, auch als Patenschaftsschreiben oder Verpflichtungserklärung bekannt). Die Verpflichtungserklärung ist ein Dokument, mit dem der in Deutschland ansässige Bürger versichert, dass er dich während deines Aufenthalts in Deutschland finanziell unterstützen wird.
  • StipendiumUm diese Option als vollständige Alternative zum Sperrkonto zu nutzen, müssen Studierende eine vollständige Stipendienbescheinigung – entsprechend 992 EUR pro Monat – von einem renommierten Anbieter wie dem DAAD vorlegen. 
  • Einkommen der Eltern. Studierende müssen ein Dokument vorlegen, aus dem das Einkommen ihrer Eltern und im Allgemeinen ihre finanzielle Situation hervorgeht. In diesem Fall könnten beispielsweise Kontoauszüge der Eltern geeignet sein.
  • Bankbürgschaft  (Bankbürgschaft). Diese Option ähnelt dem Verpflichtungsschreiben insofern, als es auch um die Bereitstellung einer Bürgschaft geht. Anstelle einer Einzelperson bürgt hier jedoch ein Finanzinstitut mit Sitz in Deutschland oder mit der Erlaubnis, Bankgeschäfte im Hoheitsgebiet des Landes zu tätigen.
  • BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Das BAföG, oder das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung, ist eine Form der bedarfsorientierten finanziellen Unterstützung für Studierende, die finanzielle Unterstützung für ihr Studium in Deutschland benötigen. Auch internationale Studierende können BAföG als Finanzierungsnachweis nutzen. Beachte, dass ausländische Studierende nur unter bestimmten (begrenzten) Bedingungen für BAföG in Frage kommen.

Obwohl alle aufgeführten Alternativen zum Sperrkonto auf Regierungsebene genehmigt sind, empfehlen wir internationalen Studierenden, sich für die Verpflichtungserklärung oder die Stipendienoptionen zu entscheiden. Auf diese Weise bleiben ihre Chancen auf ein erfolgreiches Studentenvisum für Deutschland in etwa so hoch wie bei der Option Sperrkonto. Es gibt zwei Gründe, warum eine Verpflichtungserklärung und ein Stipendium besser sind als andere Alternativen zum Sperrkonto:

 

  1. Viele deutsche Botschaften/Konsulate akzeptieren neben dem Sperrkonto nur eine Verpflichtungserklärung und ein Stipendium als Finanzierungsnachweis (siehe Tabelle 2);
     
  2. Auch wenn auf der Website der für deinen Antrag auf ein Studentenvisum zuständigen deutschen Botschaft/des Konsulats ausdrücklich andere Möglichkeiten zum Nachweis der Finanzen erwähnt werden, solltest du es dir zweimal überlegen, bevor du dich für diese Alternative entscheidest (wie im Fall eines deutschen Visums zur Studienbewerbung)! Tatsächlich kann es sein, dass a) die deutsche Botschaft/das deutsche Konsulat diesen Nachweis trotzdem nicht akzeptiert und deinen Antrag auf ein deutsches Studentenvisum ablehnt oder b) dieser alternative Finanzierungsnachweis zwar von deiner örtlichen deutschen Botschaft/deinem örtlichen deutschen Konsulat akzeptiert wird, aber dennoch vonder Ausländerbehörde abgelehnt wird, wenn du die Deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten beantragst, sodass du ohne die vorgeschriebene Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke in Deutschland bist. In beiden Fällen könnte dein Traum, in Deutschland zu studieren, gefährdet sein.

Tabelle 2: Deutsche Botschaften/Konsulate und der Finanzierungsnachweis für ein deutsches Studentenvisum

 

  SperrkontoVerpflichtungserklärungStipendienEinkommen der ElternBankbürgschaftBAföGLink
Deutsche Botschaft in AlbanienWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in Armenien  Weitere Informationen
Deutsche Botschaft in AserbaidschanWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in BangladeschWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in KamerunWeitere Informationen
Deutsche Missionen in ChinaWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in KolumbienWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in ÄgyptenWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in GeorgienWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in Ghana  Weitere Informationen
Deutsche Missionen in IndienWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in IndonesienWeitere Informationen
Deutsche Botschaft im IranWeitere Informationen
Deutsche Vertretungen in Kasachstan  Weitere Informationen
Deutsche Botschaft in KeniaWeitere Informationen
Deutsche Botschaft im LibanonWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in MalaysiaWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in MexikoWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in MarokkoWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in NepalWeitere Informationen
Deutsche Missionen in NigeriaWeitere Informationen
Deutsche Missionen in PakistanWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in PeruWeitere Informationen
Deutsche Missionen in RusslandWeitere Informationen
Deutsche Vertretungen in Saudi-ArabienWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in SingapurWeitere Informationen
Deutsche Missionen in Südafrika  Weitere Informationen
Deutsche Botschaft in Sri Lanka  Weitere Informationen
Deutsche Botschaft in ThailandWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in TunesienWeitere Informationen
Deutsche Vertretungen in der TürkeiWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in der UkraineWeitere Informationen
Deutsche Vertretungen in den Vereinigten Arabischen EmiratenWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in UsbekistanWeitere Informationen
Deutsche Botschaft in VietnamWeitere Informationen

Aufgrund der oben genannten Details werden wir uns in den folgenden Abschnitten eingehender mit den Themen Verpflichtungserklärung und Stipendien als glaubwürdige Möglichkeiten befassen, in Deutschland ohne Sperrkonto zu studieren.

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Liste der Sperrkonto-Anbieter

Verpflichtungserklärung als Alternative zum deutschen Sperrkonto

                              Verpflichtungserklärung: Vor- und Nachteile
VorteileNachteile
1. Du musst nicht sofort 11.904 EUR haben1. Es ist nur für wenige. Insbesondere haben die meisten angehenden Studierenden keine Person in Deutschland, die eine solche Verantwortung übernehmen kann
2. Weniger Bürokratie auf deiner Seite2. Dein potenzieller Sponsor muss bestimmte Kriterien erfüllen (auch in Bezug auf das Gehalt). Andernfalls wird der Antrag auf Verpflichtungserklärung abgelehnt
  3. Dein Sponsor muss zeitaufwendige bürokratische Verfahren mit der Ausländerbehörde durchlaufen
  4. Im Vergleich zum Sperrkonto haben die deutschen Behörden bei diesem Dokument als Finanzierungsnachweis mehr "Spielraum", um es abzulehnen.

Die Verpflichtungserklärung für das deutsche Studentenvisum ist eine formelle Verpflichtung eines in Deutschland ansässigen Bürgers, alle Kosten des Studenten für die Dauer seines Studiums zu übernehmen. Die zu übernehmenden Kosten umfassen die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, medizinische Behandlung, Unterkunft usw. Die Verpflichtungserklärung dient als Nachweis dafür, dass die Visumantragsteller in der Lage sind, ihren Aufenthalt in Deutschland vollständig zu finanzieren. Daher kannst du die Verpflichtungserklärung anstelle des deutschen Sperrkontos verwenden, um die Finanzierung deines erfolgreichen Antrags auf ein deutsches Studentenvisum nachzuweisen.

 

Um die Verpflichtungserklärung bei der Beantragung eines deutschen Studentenvisums verwenden zu können, sollte das Dokument in der Regel nicht älter als 6 Monate sein. Einige deutsche Auslandsvertretungen weisen ausdrücklich auf diese Anforderung hin (z. B. Deutsche Botschaft in Thailand, Deutsche Botschaft in Mexiko, Deutsche Botschaft in Kenia, Deutsche Botschaft im Iran).

 

Außerdem kann die Verpflichtungserklärung maximal 5 Jahre gültig sein. In der Regel ist das Dokument für die Dauer deines Studiums gültig (also für 1,5 bis 3 Jahre). Das Gute daran ist, dass diese Verpflichtungserklärung verlängert werden kann! Nehmen wir zum Beispiel an, du bist nach Deutschland gekommen, um deinen zweijährigen Master zu machen, und die Verpflichtungserklärung war genau zwei Jahre lang gültig. Aufgrund einiger Probleme konntest du dein Studium jedoch nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens abschließen und brauchst ein weiteres Jahr. Das ist überhaupt kein Problem! Dein Sponsor kann die Verpflichtungserklärung für dein deutsches Studentenvisum um ein weiteres Jahr verlängern. Beachte jedoch, dass diese Verlängerung nicht automatisch erfolgt. Stattdessen muss dein Sponsor die Verpflichtungserklärung erneut beantragen und die Gebühr erneut entrichten.

 

Ebenso wichtig ist es zu erwähnen, dass die Verpflichtungserklärung in einigen Fällen nicht mehr gültig ist. Zum Beispiel ist der Patenschaftsvertrag nicht mehr gültig, wenn:

  • Das Dokument ist abgelaufen;

  • du Deutschland verlassen hast;

  • du den Zweck deines Aufenthalts geändert hast. Zum Beispiel, wenn du dein Studium abschließt und dein Visum zum Studium in ein Visum zur Arbeitsaufnahme umwandelst.

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Kosten für Verpflichtungserklärung für ein deutsches Studentenvisum

Tatsächlich bist du nicht derjenige, der etwas bezahlen muss. Die Person, die bezahlen muss, ist dein zukünftiger Sponsor. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro und kann in der Regel in bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Wenn der Antrag deines potenziellen Sponsors auf die Verpflichtungserklärung aufgrund mangelnder Bonität abgelehnt wurde, muss er die Gebühr trotzdem bezahlen. Außerdem wird das Geld nicht zurückerstattet, wenn dein Antrag auf ein Studentenvisum abgelehnt wird.

Für detailliertere Informationen über die Verpflichtungserklärung (einschließlich eines Musters) klicke hier.

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Verpflichtungserklärung

Stipendien als Alternative zum deutschen Sperrkonto

 

                                    Stipendien: Vor- und Nachteile
VorteileNachteile
1. Du musst nicht sofort 11.904 EUR haben.1. Es ist extrem schwierig, ein anerkanntes Stipendium (wie z. B. das DAAD-Stipendium) zu erhalten. Die Konkurrenz ist sehr groß.
2. In vielen Fällen wird die Wartezeit für ein Visum für Stipendiaten verkürzt.2. Das gesamte Bewerbungsverfahren für ein Stipendium ist übermäßig bürokratisch.
3. Stipendiaten müssen oft keine Gebühren für ein Studentenvisum zahlen.3. Es kann Monate dauern, bis man nach der Bewerbung um ein Stipendium die Bestätigung erhält, dass man es gewonnen hat. Mit anderen Worten, es ist ein ziemlich langsamer Prozess.
  4. Im Vergleich zum Sperrkonto haben die deutschen Behörden mehr "Spielraum", um die Stipendienbescheinigung als Finanzierungsnachweis abzulehnen.

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009, § 16.0.8.2, können internationale Studierende drei Arten von Stipendien als legitimen Finanzierungsnachweis für ihr deutsches Studentenvisum verwenden und so die Anforderung eines deutschen Sperrkontos umgehen. Diese sind:

  1. Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln (z. B. DAAD).
     

  2. Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation (z. B. Erasmus-Stipendium)
     

  3. Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) oder eine andere deutsche Stipendienorganisation die Vermittlung an die deutsche Hochschule übernommen hat.

Damit das Stipendium das Sperrkonto für die Beantragung eines deutschen Studentenvisums vollständig ersetzen kann, sollte es sich um ein Vollstipendium handeln. Mit anderen Worten: Der Stipendiat sollte 992 EUR pro Monat erhalten, was 11 904 EUR pro Jahr entspricht. Aber selbst wenn das Stipendium kein Vollstipendium ist, kann es dennoch als Teilnachweis der finanziellen Mittel verwendet werden. In diesem Fall sollte die Verfügbarkeit des fehlenden Geldes durch andere akzeptierte Mittel (z. B. ein Sperrkonto) nachgewiesen werden. Die deutschen Auslandsvertretungen in Russland und der Türkei sind in dieser Hinsicht recht transparent.
 

Zurück zu den oben genannten drei Arten von Stipendien: Wir empfehlen, wenn möglich, entweder die erste oder die zweite Option zu wählen.  Wir sind der Meinung, dass dies die sichersten  und unkompliziertesten Optionen sind, und hier sind vier Gründe, die unseren Vorschlag stützen:

  1. Beim Surfen auf den Websites verschiedener deutscher Botschaften/Konsulate fällt eine klare Tendenz auf: Viele deutsche Auslandsvertretungen geben an, dass das Stipendium von einer deutschen oder öffentlichen EU-Einrichtung stammen sollte, wenn Studierende ein Stipendium als Finanzierungsnachweis für ihr deutsches Studentenvisum verwenden möchten (siehe z. B. Deutsche Botschaft in Ägypten, Deutsche Botschaft in Ghana, Deutsche Vertretungen in Indien, Deutsche Botschaft in Indonesien, Deutsche Botschaft in Kenia, Deutsche Botschaft in Peru).
     
  2. Die örtliche deutsche Botschaft/das örtliche deutsche Konsulat akzeptiert möglicherweise ein Stipendium aus deinem Heimatland als Finanzierungsnachweis, aber du musst möglicherweise trotzdem ein Sperrkonto als Sicherheit einrichten (wie im Fall von Ghana). Dies bedeutet doppelte Arbeit und verkompliziert den ohnehin schon komplexen Prozess noch weiter.
     
  3. Die örtliche deutsche Botschaft/das örtliche deutsche Konsulat akzeptiert möglicherweise ein Stipendium aus deinem Heimatland als Finanzierungsnachweis, aber dein Antrag auf eine Deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studenten wird möglicherweise trotzdem vonder Ausländerbehörde abgelehnt.
     
  4. Die deutsche Botschaft/das deutsche Konsulat, die/das für die Beantragung deines deutschen Studentenvisums zuständig ist, akzeptiert möglicherweise ein Stipendium aus deinem Heimatland nicht als legitimen Finanzierungsnachweis und lehnt deinen Antrag im Grunde ab.

Selbst wenn auf der Website deiner örtlichen deutschen Botschaft/deines Konsulats ausdrücklich ein Stipendium erwähnt wird, das nicht aus deutschen öffentlichen Mitteln oder von einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation stammt, solltest du es dir also zweimal überlegen, bevor du dich für diese Alternative entscheidest. Kurz gesagt: Wenn möglich, solltest du bei der Beantragung eines Studentenvisums auf Nummer sicher gehen und dich für die risikoärmste Option entscheiden.

Tabelle 3: Liste der Stipendien, die als Finanzierungsnachweis für ein deutsches Studentenvisum verwendet werden können

 

Förderorganisation

Link

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)

Weitere Informationen

Konrad-Adenauer-Stiftung

Weitere Informationen

Friedrich-Ebert-Stiftung

Weitere Informationen

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Weitere Informationen

Heinrich-Böll-Stiftung

Weitere Informationen

Rosa-Luxemburg-Stiftung

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu verschiedenen Arten von Stipendien findest du hier.

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Weitere Informationen

Stipendien für internationale Studierende 2026/27

Warum ist das Sperrkonto immer noch der beste Weg, um deine Finanzen nachzuweisen?

Der Hauptgrund ist, dass du mit einem Sperrkonto auf Nummer sicher gehst! Während bei anderen Alternativen immer noch die Möglichkeit besteht, dass dein Visumantrag abgelehnt wird, sind die Chancen, dass dein Antrag auf ein deutsches Studentenvisum erfolgreich ist, bei einem gültigen Sperrkonto viel höher. Warum? Weil das Sperrkonto die allgemein anerkannte Standardlösung für den Nachweis finanzieller Mittel ist und – in der Tat – von allen deutschen Botschaften/Konsulaten akzeptiert wird (mit lokalen Ausnahmen).

 

Darüber hinaus ist das Sperrkonto die bequemste Lösung für deutsche Auslandsvertretungen und für Sie, da es schnell, sicher und verbindlich ist. Bei anderen Finanzierungsnachweisen hat die Botschaft/das Konsulat immer noch einen Ermessensspielraum, was zur Ablehnung des Visumantrags führen kann. Darüber hinaus kann die Eröffnung eines Sperrkontos jetzt schnell und einfach digital erfolgen. Während man früher persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung vorstellig werden musste, um seine Unterlagen für die Eröffnung eines Sperrkontos bei der Deutschen Bank in Papierform beglaubigen zu lassen, kann man das Konto heute in wenigen Minuten online eröffnen.

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Bonus: Liste deutscher Anbieter von Sperrkonten

Wenn du nach Prüfung der Alternativen zu dem Schluss gekommen bist, dass die Option Sperrkonto für dich am besten geeignet ist, dann wähle hier den deutschen Anbieter für Sperrkonten aus, der am besten zu dir passt. In der Zwischenzeit findest du hier eine Liste der verschiedenen Anbieter:

Tabelle 4: Deutsche Anbieter von Sperrkonten

 

 
LandServiceBankwesen ModellEuropäische Einlagensicherung
FintibaDeutschland🌎*Deutsche Partnerbank✅ (Deutschland)
ExpatrioDeutschland🌎*  inkl. USAItalienische Partnerbank mit deutscher Filiale
✅ (Deutschland)
Care ConceptDeutschland🌎*Vietnamesische Partnerbank mit deutscher Niederlassung
(Deutschland)
CoracleDeutschland🌎*Treuhandmodell mit Zahlungsdienstleister in Frankreich
(Frankreich)
EdubaoDeutschland🌎*Treuhandmodell mit Zahlungsdienstleister in Frankreich✅ (Frankreich)
StudelyFrankreich🌎*Treuhandmodell mit Zahlungsdienstleister in Frankreich✅ (Frankreich)
RemitXIndienNur IndienTreuhandmodell mit Rechtsanwalt in Deutschland✅ (Deutschland)
Kotak MahindraIndienNur IndienEigene indische Banklizenz❌ (Indien) **
DDKontoChinaNur ChinaKeine InformationenKeine Informationen
ICICI [vorübergehend keine neuen Konten]IndienNur IndienEigene britische Bank mit deutscher Filiale
(Deutschland)
DropMoney  [vorübergehend keine neuen Konten]Spanien🌎*Treuhandmodell mit Zahlungsdienstleister in Frankreich✅ (Frankreich)

 

*  Es kann Ausnahmen für einzelne Länder geben (z. B. Hochrisikoländer).
**  Die gesetzliche Einlagensicherung für indische Banken deckt nur einen Teil des Betrags auf dem Sperrkonto ab.

 

Die Sortierung innerhalb der Liste erfolgt nach folgenden Kriterien (in der genannten Reihenfolge):

  • Bankmodell
    • Direkte Bankintegration (mit deutschen Banken vs. anderen europäischen Banken vs. nichteuropäischen Banken)
    • Treuhandmodell (Zahlungsdienstleister vs. persönliches Modell) 
  • Verfügbarkeit (weltweit oder nur in bestimmten Ländern)
  • Gesamtzahl der Kunden
  • und Name des Anbieters (A-Z).

Die Sortierkriterien werden im Folgenden näher erläutert und begründet: 

1) Bankenmodell (direkte Bankintegration vs. Treuhandmodell): Beim direkten Bankenmodell wird das Sperrkonto im Namen des Kunden bei einer Bank eröffnet, ohne dass eine dritte Partei zwischengeschaltet ist. Beim Treuhandmodell hingegen wird das Konto im Namen einer dritten Partei (dem sogenannten Treuhänder) eröffnet. Das direkte Bankenmodell ist daher für Kunden viel einfacher zu verstehen als das Treuhandmodell, da weniger Parteien beteiligt sind. Auch der Schutzmechanismus ist einfacher zu verstehen: Im Falle eines Direktbankmodells greift die Einlagensicherung, während im Treuhandmodell (wie im Falle der französischen Einlagensicherung) je nach Szenario zwei verschiedene Mechanismen zum Tragen kommen: Im Falle der Insolvenz des Treuhänders greift die Abschottung (getrennte Konten) und nur im Falle der Insolvenz der Bank greift die Einlagensicherung. Die Tatsache, dass beide Modelle sehr sicher sind, bleibt davon unberührt.

Das Direktbankmodell entspricht in vollem Umfang der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 des Bundesministeriums des Innern (BMI), da das Konto auf den Namen des Studenten und bei einem Finanzinstitut eingerichtet wird, das zur Erbringung von Bankdienstleistungen im Bundesgebiet zugelassen ist. Beim Treuhandmodell, bei dem das Konto nicht auf den Namen des Studierenden, sondern auf den Namen eines Treuhänders eingerichtet und bei einem Zahlungsdienstleister statt bei einem Finanzinstitut, das im Bundesgebiet Bankdienstleistungen erbringen darf, eröffnet wird, wird diese Anforderung nicht strikt erfüllt – es wird aber in den meisten Fällen ebenfalls akzeptiert.

Die Sortierung innerhalb der Anbieter mit einem Direktbankmodell ist wie folgt: 

Wir listen Anbieter mit einer Partnerbank mit europäischer Banklizenz vor Anbietern mit einer Partnerbank, die nicht unter die europäische Regulierung fällt. Dies liegt daran, dass Banken in Europa einem harmonisierten Einlagensicherungssystem (100.000 Euro) unterliegen. Nicht-europäische Banken, die KEINE Banklizenz für Deutschland haben (z. B. Kotak Mahindra), werden erst nach den Treuhandmodellen aufgeführt, da sie nicht der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 entsprechen.

2) Verfügbarkeit (weltweit vs. nur in einem bestimmten Land): Anbieter, die ihre Sperrkonten grundsätzlich weltweit anbieten (wobei einzelne Länder ausgeschlossen sein können), listen wir vor Anbietern, die nur für bestimmte Länder verfügbar sind. 

3) Anzahl der Kunden: Anbieter mit gleichem Direktbank- oder Treuhandmodell werden nach der auf ihrer Website veröffentlichten Gesamtzahl ihrer Kunden (d. h. der seit ihrer Gründung eröffneten Sperrkonten) sortiert. Anbieter, die hierzu keine Angaben machen, werden hinter den Anbietern mit Zahlenangaben einsortiert. 

4) Name des Anbieters (A-Z): Bei Gleichheit in den oben genannten Kriterien werden die Anbieter alphabetisch sortiert.

Anbieter, die noch aktiv sind, aber derzeit keine neuen Kunden annehmen, werden am Ende der Liste aufgeführt.

Weitere Informationen zum Sperrkonto

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💰 = Wir erhalten eine kleine Provision für Fintiba-Produkte, die über diesen Link verkauft werden. Für den Kunden entstehen dadurch jedoch keine zusätzlichen Kosten.