Du bist bereits mitten in der Planung, ein duales Studium zu starten – oder hast gerade sogar schon deinen Vertrag vorliegen? Dann weißt du schon, dass es im dualen Studium anders mit dem Urlaub läuft als im klassischen Vollzeitstudium. Aber was bedeutet das konkret für dich? Wie viele freie Tage stehen dir rechtlich zu? Und wann kannst du überhaupt verreisen?
Die gute Nachricht: Auch im dualen Studium hast du Anspruch auf Urlaub – und zwar mehr als viele denken. Die Herausforderung: Du musst anders planen als vielleicht deine Freund*innen an der Uni. Während sie im August vielleicht gerade ihre vorlesungsfreie Zeit genießen, bist du möglicherweise im Unternehmen eingespannt. Dafür verdienst du bereits Geld, sammelst wertvolle Praxiserfahrung und hast klare Strukturen – aber eben auch weniger Flexibilität. In diesem Guide erfährst du verständlich und detailliert, wie Urlaub im dualen Studium funktioniert, welche Rechte du hast und worauf du achten solltest, damit du deine freie Zeit optimal nutzen kannst.
Kurz erklärt: Urlaub im dualen Studium
Was gilt? Im dualen Studium gibt es keine klassischen Semesterferien. Stattdessen hast du einen arbeitsrechtlichen Urlaubsanspruch wie Angestellte – mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, oft aber 25–30 Tage pro Jahr.
Wann kannst du Urlaub nehmen? Urlaub ist in der Regel nur während der Praxisphasen im Unternehmen möglich, nicht während der Theoriephasen an der Hochschule (Stichwort: Anwesenheitspflicht!).
Was regelt deinen Anspruch? Dein Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsvertrag mit dem Praxispartner – nicht die Hochschule. Das Bundesurlaubsgesetz gibt die gesetzlichen Mindeststandards vor.
Wichtig zu wissen: Freie Hochschultage (z. B. zwischen Semestern) zählen nicht automatisch als Urlaub. Planung ist entsprechend alles – besonders bei längeren geplanten Reisen.
Hat man im dualen Studium Semesterferien?
Nein – und das ist einer der größten Unterschiede zum klassischen Studium. Während Vollzeitstudierende zweimal im Jahr mehrere Wochen vorlesungsfreie Zeit haben, gibt es im dualen Studium keine Semesterferien im klassischen Sinne. Der Grund ist einfach: Dein Studium ist eng mit deiner Tätigkeit im Unternehmen verzahnt. Was für andere "Semesterferien" sind, sind für dich reguläre Praxisphasen mit normaler Arbeitszeit.
Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) haben aktuell 113.526 dual Studierende in Deutschland dieses Modell gewählt – und damit bewusst (mehr oder weniger) auf klassische Semesterferien verzichtet. Die Mehrheit tut das, weil sie früh Berufserfahrung sammeln, finanziell unabhängiger sein und den direkten Berufseinstieg vorbereiten möchte.
Aber keine Sorge: Urlaub gibt es trotzdem – nur eben anders organisiert. Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Arbeitsrecht und ist in deinem Vertrag mit dem Praxispartner geregelt. Das bedeutet: feste Urlaubstage, klare Regelungen und planbare Auszeiten. Du tauschst also Flexibilität gegen Struktur – und vor allem gegen ein monatliches Gehalt während des gesamten Studiums.
Wie viele Urlaubstage hat man im dualen Studium?
Dein Urlaubsanspruch im dualen Studium richtet sich nicht nach Hochschulrecht, sondern nach dem Bundesurlaubsgesetz und deinem individuellen Vertrag mit dem Praxisunternehmen. Hier sind die konkreten Zahlen:
Gesetzlicher Mindesturlaub
- 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag)
- 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag)
Das ist die absolute Untergrenze – in der Praxis bekommst du meistens deutlich mehr. Die meisten dual Studierenden erhalten 25 bis 30 Urlaubstage pro Jahr. Wie viel genau, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Tarifvertrag: Unternehmen, die nach Tarif bezahlen, gewähren oft 28–30 Tage
- Betriebsvereinbarungen: Viele größere Betriebe haben eigene Regelungen
- Öffentlicher Dienst: Hier sind 30 Tage Standard
- Branche: Banken, IT-Konzerne und Ingenieurbüros zahlen oft überdurchschnittlich
Sonderregelungen für Minderjährige: Wer bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig ist, hat laut Jugendarbeitsschutzgesetz Anspruch auf mehr Urlaub:
- Unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage
- Unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage
- Unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage
Wann bekommst du den vollen Urlaubsanspruch? Nach § 4 des Bundesurlaubsgesetzes erwirbst du den vollen Jahresurlaub erstmalig nach sechs Monaten im Unternehmen. Bis dahin hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub – das bedeutet: Für jeden vollen Monat im Betrieb steht dir ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu.
Beispiel: Du startest am 1. September und hast Anspruch auf 26 Urlaubstage im Jahr. Nach drei Monaten (Ende November) stehen dir rechnerisch 6,5 Tage zur Verfügung. Ab 1. März des Folgejahres hast du dann den vollen Anspruch auf 26 Tage für das laufende Kalenderjahr.
Zusätzliche Benefits, die viele Unternehmen bieten:
Neben dem regulären Urlaub gewähren viele Arbeitgeber ihren dual Studierenden zusätzliche freie Tage:
✓ Sonderurlaub für besondere Anlässe (Umzug, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Todesfall in der Familie)
✓ Lernurlaub vor wichtigen Klausuren oder der Bachelorarbeit (nicht verpflichtend, aber bei vielen Unternehmen üblich)
✓ Überstundenabbau oder Gleitzeitregelungen
✓ Brückentage an Feiertagen
Beratungsbox
Unser Tipp: All diese Regelungen sollten in deinem Vertrag stehen oder werden im Bewerbungsgespräch geklärt. Frag ruhig nach – das zeigt, dass du gut informiert bist, strukturiert planst und dir über die Belastung im dualen Studium bewusst bist.
Wann kannst du im dualen Studium Urlaub nehmen?
Die zentrale Regel lautet: Urlaub ist nur während der Praxisphasen möglich – nicht während der Theoriephasen an der Hochschule. Das klingt simpel, wird in der Praxis aber manchmal zur größten Herausforderung bei der Urlaubsplanung.
Warum keine Urlaubstage während der Theoriephase?
An Hochschulen und dualen Hochschulen gilt in der Regel Anwesenheitspflicht während der Vorlesungszeit. Das bedeutet: Du bist verpflichtet, an Seminaren, Vorlesungen und/oder Übungen teilzunehmen. Fehlzeiten können sich direkt auf deine Prüfungszulassung auswirken oder müssen nachgearbeitet werden.
Anders als im klassischen Studium, wo du manchmal auch selbst entscheiden kannst, ob du zur Vorlesung gehst, bist du im dualen Studium kontrolliert präsent – ähnlich wie in der Schule. Das Unternehmen kann dich während dieser Zeit auch nicht "freistellen", da du offiziell nicht für das Unternehmen arbeitest, sondern studierst. Dein Arbeitgeber zahlt dir zwar weiterhin dein Gehalt, aber du bist der Hochschule gegenüber verpflichtet.
Urlaubsplanung nach Studienmodell
Je nachdem, ob du im Blockmodell oder im Wochenmodell studierst, kann sich deine Urlaubsplanung unterschieden:
Blockmodell (z. B. 3 Monate Hochschule, 3 Monate Betrieb):
- Urlaub kannst du i.d.R. nur in den Praxisblöcken nehmen
- Vorteil: Du hast längere Zeiträume am Stück, in denen Urlaub möglich ist
- Nachteil: Wenn ein wichtiges Projekt oder eine Deadline in deinen Praxisblock fällt, kann es eng werden
Wochenmodell (z. B. 3 Tage Betrieb, 2 Tage Hochschule):
- Urlaub ist i.d.R. nur an den Betriebstagen möglich, oft sind längere Urlaubsreisen schwieriger zu planen
- Manche Unternehmen erlauben Urlaub nur in studienfreien Wochen (z. B. zwischen Semestern)
- Vorteil: Du bleibst kontinuierlich in beiden Welten präsent
Was gilt in studienfreien Zeiten?
Auch wenn es zwischen den Semestern ein paar freie Tage gibt – etwa zwischen Prüfungsphase und neuem Semester – zählen diese nicht automatisch als Urlaub. In der Regel arbeitest du in dieser Zeit normal im Unternehmen weiter. Manche Betriebe gewähren hier jedoch kulant ein paar zusätzliche Tage zur Erholung, vor allem nach intensiven Klausurphasen.
Urlaubssperren und Betriebsurlaub
Dein Urlaubswunsch muss immer mit den betrieblichen Belangen vereinbar sein. Es gibt Situationen, in denen dein Arbeitgeber deinen Urlaub ablehnen kann oder sogar vorschreiben muss:
Urlaubssperre
- Wichtige Projekte oder Events (z. B. Messen, Produkteinführungen, Inventur)
- Hochphasen im Geschäftsjahr (z. B. Jahresabschluss, Weihnachtsgeschäft)
- Wenn zu viele Kolleg*innen gleichzeitig Urlaub haben möchten
Betriebsurlaub
- Manche Unternehmen schließen zeitweise komplett (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr)
- In dieser Zeit musst du Urlaub nehmen – du hast in der Regel keine Wahl
- Das ist vor allem in der Produktion oder im Handwerk üblich
Sprich deine Urlaubswünsche am besten schon früh mit deinem Vorgesetzten ab – idealerweise zu Jahresbeginn. So kannst du deine Reisen besser planen und Konflikte vermeiden.
Urlaubsregelungen: Was steht dir gesetzlich zu?
Tabelle 1: Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Überblick
Was passiert bei Krankheit im Urlaub?
Das ist tatsächlich eine der häufigsten Fragen – und die Antwort ist gut: Krankheitstage im Urlaub verfallen nicht!
Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, musst du:
- Sofort deinen Arbeitgeber informieren (wie bei normaler Krankheit auch)
- Ein ärztliches Attest vorlegen
- Die Krankheitstage werden dir als Urlaub wieder gutgeschrieben
Wichtig: Die Tage werden in der Regel nicht einfach automatisch angehängt. Du musst mit deinem Vorgesetzten einen neuen Zeitraum vereinbaren, in dem du den "verlorenen" Urlaub nachholen kannst.
Kann dein Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub zurücknehmen?
Nein – das ist arbeitsrechtlich eindeutig: Einmal gewährter Urlaub – egal ob durch Urlaubsplan oder genehmigten Urlaubsantrag – kann nicht einseitig widerrufen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1960 entschieden und gilt tatsächlich bis heute. Versucht dein Arbeitgeber trotzdem, dich aus dem Urlaub zurückzurufen, bist du nicht verpflichtet, dem nachzukommen. Selbstverständlich kann eine freiwillige Einigung getroffen werden – aber du entscheidest, ob du darauf eingehst.
Hinweis für JAV und Betriebsrat: Wenn es zu Konflikten kommen sollte, kannst du dich an deine JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) oder den Betriebsrat wenden. Diese können dich beraten und dich dabei unterstützen, deine Rechte durchzusetzen.
Quarantäne im Urlaub – was gilt seit Corona?
Seit Oktober 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 59 IfSG) klar geregelt: Quarantäne-Tage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das gilt allerdings nur für zukünftige Quarantäne-Anordnungen, nicht rückwirkend. Wenn du also im Urlaub in Quarantäne musst, bekommst du diese Tage als Urlaub zurück.
Urlaubsplanung im dualen Studium: So machst du es richtig
Urlaub im dualen Studium erfordert vielleicht etwas mehr Planung als im klassischen Studium – aber mit der richtigen Strategie bekommst du auch längere Reisen und Erholungspausen hin.
Checkliste: Das solltest du vor deiner Urlaubsplanung beachten
✓ Vertrag prüfen: Wie viele Urlaubstage hast du konkret? Gibt es Sonderregelungen?
✓ Studienmodell kennen: Blockmodell oder Wochenmodell – wann sind deine Praxisphasen?
✓ Fristen beachten: Wann musst du Urlaub spätestens beantragen? (oft 4–6 Wochen vorher)
✓ Betriebskalender checken: Gibt es Urlaubssperren oder Betriebsurlaub in deinem Unternehmen?
✓ Frühzeitig kommunizieren: Sprich Urlaubswünsche möglichst zu Jahresbeginn mit deinem Vorgesetzten ab
✓ Puffer einplanen: Reserviere dir ein paar Tage für Klausurphasen oder unvorhergesehene Projekte
✓ Brückentage nutzen: Mit Feiertagen kannst du clevere Urlaubskombinationen schaffen
Smarte Urlaubsstrategien für dual Studierende
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Strategie 1: Urlaub mit Feiertagen kombinieren
Wenn ein Feiertag auf einen Donnerstag oder Dienstag fällt, brauchst du nur einen Urlaubstag für ein langes Wochenende. Bei geschickter Planung kommst du mit 20 Urlaubstagen auf über 30 freie Tage im Jahr.
Beispiel 2026:
| Zeitraum | Feiertage | Freie Tage | |
|---|---|---|---|
| 30.03.–06.04. (Ostern) | Karfreitag (3.4., Fr), Ostermontag (6.4., Mo) | 4 | |
| 11.–18.05. (Himmelfahrt) | Christi Himmelfahrt (14.5., Do) | 6 | |
| 22.–26.05. (Pfingsten) | Pfingstmontag (25.5., Mo) | 4 | |
| 29.05.–05.06. (Fronleichnam, Hessen) | Fronleichnam (4.6., Do) | 6 |
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Strategie 2: Jahreswechsel nutzen
Viele Betriebe haben zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsurlaub oder wenig zu tun. Mit 3–4 Urlaubstagen kannst du hier leicht 10–14 Tage am Stück freinehmen.
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Strategie 3: Klausurphasen berücksichtigen
Plane nach intensiven Prüfungsphasen bewusst ein paar Urlaubstage ein – viele Arbeitgeber sind hier kulant, wenn du frühzeitig Bescheid gibst.
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Strategie 4: Kurze Auszeiten statt langer Reisen
Im dualen Studium sind mehrere kurze Urlaube (3–5 Tage) oft realistischer als ein großer Jahresurlaub. Das hält dich auch mental frischer und reduziert Stress.
Besondere Situationen: Urlaubsgeld, Urlaubssemester, Kündigung
Im dualen Studium gibt es ein paar Sonderfälle, die anders geregelt sind als im klassischen Studium. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Bekommst du Urlaubsgeld im dualen Studium?
Kurze Antwort: Das hängt von deinem Arbeitgeber ab. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers und nicht gesetzlich verpflichtend. Ob du es bekommst, steht in deinem Arbeits- oder Ausbildungsvertrag oder wird durch Tarifverträge geregelt.
- Tarifgebundene Unternehmen: Vor allem im öffentlichen Dienst, in der Metallindustrie und im Bankenwesen
- Große Konzerne: Viele DAX-Unternehmen zahlen Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt
- Bestimmte Branchen: z. B. Chemie, Energie, Automobilindustrie
Wie hoch ist das Urlaubsgeld? Typischerweise zwischen 300–1.000 Euro pro Jahr, bei tarifgebundenen Betrieben teilweise bis zu einem halben Monatsgehalt. Viele Unternehmen können statt Urlaubsgeld ein Weihnachtsgeld zahlen oder leisten vermögenswirksame Leistungen (VL).
Kann man im dualen Studium ein Urlaubssemester nehmen?
Ein Urlaubssemester (auch "Beurlaubung vom Studium") ist theoretisch möglich, setzt aber die Zustimmung von Hochschule UND Praxisunternehmen voraus. Das macht es in der Praxis schwierig.
Gründe für ein Urlaubssemester:
- Längere Krankheit
- Schwangerschaft/Elternzeit
- Pflege von Angehörigen
- Auslandssemester (wenn vom Unternehmen unterstützt)
- Persönliche Auszeit
Was passiert in dieser Zeit?
- Du bleibst immatrikuliert, zahlst reduzierte Semesterbeiträge
- Dein Arbeitsverhältnis ruht meist (keine Vergütung) – außer bei Elternzeit
- Du kannst keine Prüfungen ablegen
- Das Semester zählt nicht zur Regelstudienzeit
Besprich so etwas unbedingt frühzeitig mit deinem Unternehmen und der Hochschule. Manche Betriebe ermöglichen ein Urlaubssemester kulant, andere könnten darin einen Vertragsbruch sehen.
Kann man im dualen Studium gekündigt werden?
Ja, das ist möglich – sowohl vom Unternehmen als auch von dir.
Kündigung während der Probezeit: In den ersten 3–6 Monaten (je nach Vertrag) kann meist ohne Angabe von Gründen mit kurzer Frist (oft 2 Wochen) gekündigt werden.
Kündigung nach der Probezeit:
- Ordentliche Kündigung: Mit Kündigungsfrist (meist 4 Wochen zum Monatsende)
- Außerordentliche Kündigung: Fristlos bei schwerwiegenden Gründen (z. B. Diebstahl, massive Pflichtverletzungen)
Was passiert dann mit dem Studium? Das ist die kritische Frage: Ohne Praxispartner kannst du das duale Studium meist nicht fortführen. Viele Hochschulen exmatrikulieren dich automatisch, wenn dein Arbeitsvertrag endet.
Mögliche Lösungen:
- Schnell einen neuen Praxispartner suchen (Hochschule und Career Service können oft helfen)
- Wechsel ins Vollzeitstudium (wenn möglich)
- Wechsel an eine andere Hochschule mit dualem Studiengang
Wie ist man als dual Studierende*r krankenversichert?
Da du im dualen Studium ein Gehalt bekommst und als Arbeitnehmer*in giltst, bist du sozialversicherungspflichtig – das heißt:
- Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (außer du verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze)
- Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden automatisch von deinem Gehalt abgezogen
- Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/
- ver.di Jugend – Infos zu Urlaub für dual Studierende: https://www.jav.info/news/urlaub-fuer-auszubildende-und-dual-studierende


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