Wenn du dich über das DoSV-Bewerbungsportal von Hochschulstart auf ein Studium beworben hast, wartest du früher oder später auf ein wichtiges Dokument: den Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid ist für viele der entscheidende Moment: Er ist die offizielle Bestätigung, dass dich für einen Studienplatz einschreiben kannst – in einem Studiengang, der über Hochschulstart vergeben wird. Der Bescheid ist rechtlich verbindlich und enthält wichtige Informationen zur Frist, innerhalb der du den Studienplatz annehmen oder ablehnen musst.
Doch was genau bedeutet dieser Bescheid eigentlich? Wann kommt er? Wo findest du ihn? Und was musst du danach unbedingt tun, um dir deinen Studienplatz zu sichern?
In diesem Guide zeigen wir dir Schritt für Schritt:
Wann und wie dein Hochschulstart-Zulassungsbescheid kommt
Was die verschiedenen Statusmeldungen bedeuten
Wie du richtig reagierst – ob du den Platz annehmen willst oder nicht
Und: Was du keinesfalls verpassen darfst, wenn du dein Studium antreten möchtest.
Wann kommt der Zulassungsbescheid?
Der Versand der Zulassungsbescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote kann nach dem offiziellen Starttermin der Koordinierungsphase anfangen (montags & donnerstags), denn mit Beginn der Koordinierungsphase können je nach Status bereits erste Zulassungsangebote möglich sein. Bei diesen Studienbewerbungen kann es außerdem auch sein, dass der Bescheid von der jeweiligen Hochschule aus versendet wird – das kann hierbei die Hochschule entscheiden.
Für das neue Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2026/2027 steht das genaue Startdatum der Zulassungsbescheide für die ZV-Studiengänge bisher noch nicht fest (Stand: 01.04.2026), aber auch hier werden die Bescheide montags und donnerstags durch Hochschulstart versendet.
Das heißt: Mit dem Status "Zugelassen" kannst du in Kürze mit deinem Zulassungsbescheid rechnen. Im DoSV-Bewerbungsportal gibt es mehrere Begriffe, um den Status deiner jeweiligen Bewerbung zu verdeutlichen:
✔︎ In Vorbereitung
+✔︎ Eingegangen
+✔︎ Gültig
+✔︎ Angebot liegt vor
+✔︎ Zulassungsangebot aktuell nicht möglich
+✔︎ Zugelassen
+✔︎ Vorläufig ausgeschlossen
+✔︎ Ausgeschlossen
+✔︎ Zurückgezogen
+✔︎ Zurückgestellt
+✔︎ Ausgeschieden
+✔︎ Abgelehnt
+✔︎ Eingeschrieben
+✔︎ Nicht eingeschrieben
+✔︎ Frist abgelaufen
+Deinen Bescheid kannst du - sobald er in deinem Account vorliegt - abrufen und herunterladen sowie abspeichern. Wie schnell in deinem persönlichen Fall ein Zulassungsangebot wahrscheinlich ist, hängt auch von der jeweiligen Hochschule und deren Ranglisten ab. Checke also in diesen Zeiträumen zumindest regelmäßig deine E-Mails, um keine Benachrichtigungen zu möglichen Bescheiden zu verpassen. Die genauen Termine für jedes Jahr kannst du der Terminübersicht bei Hochschulstart entnehmen.
Wo finde ich meinen Zulassungsbescheid im DoSV-Bewerbungsportal?
Nach einer erfolgreichen Bewerbung kennst du dich im DoSV-Bewerbungsportal vermutlich schon gut aus. Unter “Meine Bewerbungen” findest du alle Bescheide, die du je nach Bewerbungen durch Hochschulstart erhalten hast. Du bekommst in der Regel keinen Bescheid per Post – sondern digital im Bewerbungsportal. Falls die jeweilige Hochschule die Bescheide selbst ausstellt, solltest du dich am besten an das zuständige Studierendensekretariat wenden.
Der Zulassungsbescheid wird als PDF-Datei bereitgestellt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zu:
Studiengang & Hochschule
Fristen zur Annahme bzw. Immatrikulationsfrist
Hinweisen zur Immatrikulation
Wenn du dir genauer vorstellen willst, wie so ein Zulassungsbescheid in der Realität aussieht, kannst du dir hier das Musterbeispiel (Quelle: Hochschulstart) ansehen:
Insgesamt gibt es vier Typen an Bescheiden, die du für deine Bewerbungen erhalten kannst. Der einzige Fall, in dem du keinen Bescheid erhältst, ist eine Bewerbung, die aufgrund der Koordinierungsregeln während der Koordinierungsphase ausgeschieden ist.
- Zulassungsbescheid: Dein offizieller Nachweis darüber, dass du für einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule angenommen wurdest – und dich damit immatrikulieren darfst.
- Rückstellungsbescheid: Dein Dokument, wenn du ein vorliegendes Zulassungsangebot oder eine bereits erhaltene Zulassung wegen eines anerkannten Dienstes – etwa dem Bundesfreiwilligendienst, einem freiwilligen sozialen Jahr, dem Wehr- oder Zivildienst – vorerst nicht annehmen kannst und deshalb eine Rückstellung beantragst.
- Ablehnungsbescheid: Ein Bescheid, wenn du im Vergabeverfahren keinen Studienplatz bekommst – also wenn alle Plätze an besser qualifizierte Bewerber*innen vergeben wurden und dir deshalb kein Zulassungsangebot gemacht werden kann. Diese Bescheide werden in der Regel am Ende des Koordinierungsverfahrens zentral von Hochschulstart erstellt.
- Ausschlussbescheid: Der Nachweis, der ausgestellt wird, wenn deine Bewerbung für einen Studiengang so gravierende Fehler aufweist, dass sie nicht am Vergabeverfahren teilnehmen kann, z. B. fehlende Unterlagen bzw. unvollständige Informationen zu deiner Person.
Was tun nach einem Zulassungsbescheid - die nächsten Schritte
Glückwunsch! Wenn du einen Zulassungsbescheid über das DoSV-Bewerbungsportal von Hochschulstart erhalten hast, bedeutet das: Du kannst dich für deinen Studiengang an der jeweiligen Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Doch was passiert ab jetzt?
Wenn du das Zulassungsangebot aktiv annimmst oder es im Rahmen der Koordinierungsregeln automatisch in eine Zulassung umgewandelt wurde, erhältst du zeitnah deinen Zulassungsbescheid. Du musst dich nun fristgerecht an der jeweiligen Hochschule immatrikulieren. Erst durch die Immatrikulation sicherst du dir den Studienplatz verbindlich.
Die Immatrikulation läuft nicht über Hochschulstart, sondern direkt über die jeweilige Hochschule, an der du dich einschreiben wirst. Hochschulstart koordiniert nur das Bewerbungsverfahren. Alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen (z. B. amtlich beglaubigte Kopie deines Abiturzeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Passbild, ggf. Sprach- oder andere Nachweise) musst du mit der Immatrikulation einreichen. Was genau benötigt wird, erfährst du aus dem Zulassungsbescheid oder auf der Website der Hochschule. Mittlerweile bieten viele Hochschulen (z. B. die Goethe-Uni oder die Ruhr-Uni Bochum) auch eine Online-Immatrikulation an - du musst also nicht anreisen, um deine Dokumente abzugeben.
Wenn du keine Immatrikulation vornimmst, verfällt der Studienplatz automatisch nach Ablauf der Einschreibefrist. Du musst in diesem Fall also nicht gesondert widersprechen oder das Angebot über Hochschulstart ablehnen. Beachte aber: Sobald du ein Angebot angenommen oder automatisch erhalten hast, scheidest du aus dem weiteren Verfahren für andere Studiengänge aus.


Deutschlands größte Studiengangsdatenbank 







