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Updated: 01.04.2026 | Duration: 4:00 min.

Termine & Fristen Hochschulstart: Timeline im DoSV-Bewerbungsportal 2026/27

Jetzt alle Bewerbungsfristen und Deadlines checken: Bewerbungsstart, Koordinierungsphase & mehr – einfach erklärt.

Du willst dich über Hochschulstart bewerben, aber verlierst bei all den Fristen schnell den Überblick? Kein Stress – wir zeigen dir alle relevanten Termine und Deadlines für die Bewerbung über Hochschulstart zum Wintersemester 2026/2027. Ob MedizinPsychologie oder andere DoSV-Studiengänge – in diesem Guide findest du die wichtigsten Bewerbungsfristen und Zeiträume für die Bewerbungsphase im DoSV-Bewerbungsportal. So verpasst du garantiert keinen wichtigen Schritt auf dem Weg zu deinem Studienplatz.

Warum Termine & Fristen bei Hochschulstart so wichtig sind

Die Bewerbung über Hochschulstart läuft in klar definierten Phasen ab. Wer Fristen versäumt, kann nicht mehr am Verfahren teilnehmen – oder riskiert, ein Angebot nicht rechtzeitig annehmen zu können. Besonders wichtig sind:

  • Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal (auch die ZV-Studiengänge!)
  • Einreichung von Unterlagen (bei ZV-Studiengängen zusätzlich postalisch!)
  • Priorisierung der Studiengänge (bei ZV-Studiengänge zusätzlich die Binnenpriorisierung!)
  • Je nach Situation: Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken

Hier erkennst du direkt, dass es je nach Studiengang Unterschiede gibt - auch bei den Fristen! Deswegen sollte dir im ersten Schritt klar sein, für welche Art von Studiengang du dich bewirbst:

 

Bei HumanmedizinZahnmedizinTiermedizin und Pharmazie handelt es sich um sogenannte bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über das Zentrale Vergabeverfahren koordiniert werden - deswegen nennen wir sie auch ZV-Studiengänge. Falls du dich für andere (örtlich beschränkte oder zulassungsfreie) Studiengänge bewerben willst und dir nicht sicher bist, ob sie über das DoSV-Bewerbungsportal koordiniert werden, kannst du das ohne Registrierung auf der Website des Bewerbungsportals überprüfen.

Wichtige Fristen auf einen Blick

Soweit so gut: Sobald du weißt, welches Verfahren (ZV vs. DoSV) für dich relevant ist, können wir uns den konkreten Fristen zuwenden. Für die ZV-Studiengänge kannst du alle Termine der Tabelle bzw. der Website von Hochschulstart entnehmen.

 

Bei DoSV-Studiengängen können die teilnehmenden Hochschulen selbst entscheiden, ab wann man sich über das DoSV-Bewerbungsportal innerhalb der Frist bewerben kann. Es kann also sein, dass ab Bewerbungsstart nicht direkt alle Studiengänge sichtbar sind. Am besten, du schaust auf der Website der jeweiligen Hochschule, ab wann eine Bewerbung möglich ist - und ob sie tatsächlich am DoSV teilnimmt.

 

Wichtig: Falls du dein Abitur bereits im Vorjahr (als Frist gilt der 16. Januar dieses Jahres) absolviert hast, giltst du als “Altabiturient*in”. In diesem Falle solltest du dich an die Fristen für “Altabiturient*innen” orientieren. Für das Sommersemester wird die Unterscheidung hinfällig, da es sich bei allen Bewerbenden in der Regel um Altabiturient*innen handelt.

Tabelle 1: Termine & Fristen für Hochschulstart zum Wintersemester 2026/2027

Phase

Zeitraum

Hinweis

Start der Online-Bewerbung bei Hochschulstart im DoSV- Bewerbungsportal

27.04.2026

Den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Anmeldung legt Hochschulstart fest.

Ab wann genau du dich für einen bestimmten örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben kannst, hängt jedoch von der jeweiligen Hochschule ab und kann unterschiedlich ausfallen.

Ende der Bewerbungsphase für Alt-Abiturient*innen

für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie

31.05.2026

Auch hier: Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen legt die jeweilige Hochschule die Bewerbungsfrist bis zum 15.07.2026 fest.
 

Nachreichen von Unterlagen durch Alt-Abiturient*innen ist noch bis zum 15.06.2026 für die ZV-Studiengänge möglich.

Ende der Bewerbungsphase

15.07.2026

Für alle Bewerber*innen

 

Nachreichen von Unterlagen durch Neu-Abiturient*innen ist noch bis zum 20.07.2026 für die ZV-Studiengänge möglich.

Start der Koordinierungsphase

16.07.2026

Nun werden alle gültigen Bewerbungen geprüft und in Ranglisten eingeordnet. Nur Bewerbungen, die im „zulassungsfähigen Bereich“ liegen, erhalten ein Zulassungsangebot. Wer darunter liegt, bekommt zunächst den Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“.
 

Schon jetzt können erste Angebote vergeben werden, sobald die Hochschulen ihre Ranglisten freigeben. Wann genau das geschieht, ist je nach Hochschule und Studiengang unterschiedlich. Daher sollten Bewerber*innen sorgfältig abwägen, ob sie ein frühes, aber weniger gewünschtes Angebot sofort annehmen – oder lieber auf ein höher priorisiertes Angebot warten.

Start der Koordinierungsregeln

23.07.2026

Ab diesem Zeitpunkt greifen die sogenannten Koordinierungsregeln, nach denen Zulassungsangebote vergeben werden.

Je nach Priorisierung können bereits erste Rückmeldungen zu eingereichten Bewerbungen erhalten und automatisch in Zulassungen umgewandelt werden.

Ende der Koordinierungsphase

24.08.2026

Bis zu diesem Datum können Bewerber*innen Zulassungsangebote erhalten.

Wer ein Angebot annimmt oder das zuletzt priorisierte Angebot automatisch zugewiesen bekommt, erhält eine Zulassung. Alle anderen Bewerbungen verfallen zu diesem Zeitpunkt.

Anmeldebeginn für das Koordinierte Nachrücken

25.08.2026

Für das Koordinierte Nachrückverfahren musst du dich je Studiengang im Bewerbungsportal anmelden!

 

 

Beginn des Koordinierten Nachrückens

25.08.2026

In dieser Phase werden Studienplätze, die nach Ende der regulären Koordinierungsphase noch verfügbar sind, neu vergeben.

Ende des Koordinierten Nachrückens

30.09.2026

Mit dem Ende des Nachrückverfahrens wird das Vergabeverfahren abgeschlossen.

Quelle: Hochschulstart (Stand: 01.04.2026)

Fristen für Unterlagen & Nachweise: Das musst du bei Hochschulstart einreichen

Unterlagen der ZV-Studiengänge werden zentral durch Hochschulstart geprüft. Im Falle der beteiligten Studiengänge - Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie -  musst du diese Unterlagen zusätzlicper Post an Hochschule verschicken:

  • Unterschriebener Zulassungsantrag (wird während des Bewerbungsprozesses im AntOn ausgestellt)

  • Amtlich beglaubigte Kopie deiner Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)

  • ggf. Bescheinigung über abgeleistete Dienste (FSJ, Wehrdienst etc.) oder andere Nachweise (z. B. Studieneignungstestergebnis)

  • ggf. Unterlagen für Sonderanträge (z. B. Härtefall, Nachteilsausgleich)

➡️ Adresse Hochschulstart

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Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung?

Das ist eine amtlich beglaubigte Kopie ist eine offizielle Kopie deines Zeugnisses, die von einer autorisierten Stelle (z. B. Schule, Behörde, Notar) gestempelt und unterschrieben wurde. Sie bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Tipp: Manche Schulen stellen direkt nach dem Abi beglaubigte Kopien aus – am besten direkt mehrere anfordern, wenn möglich!

Fristen innerhalb der Koordinierungsphase

Die Koordinierungsphase ist das Herzstück des Zulassungsverfahrens über Hochschulstart. Hier entscheidet sich, wer wo einen Studienplatz bekommen kann – je nachdem, wie du deine Wünsche priorisiert hast und wie gut deine Chancen bzgl. deiner Qualifikation stehen. In der Koordinierungsphase vergleicht Hochschulstart alle Bewerbungen und Priorisierungen. Es geht darum:

  • Angebote zu vergeben

  • Mehrfachzulassungen zu vermeiden

  • Bewerber*innen ggf. den bestmöglichen Platz entsprechend ihrer Priorität und dem Platz, auf dem sie sich auf der Rangliste befinden, zu geben.

Daher solltest du im besten Falle noch vor Start der Koordinierungsphase deine Priorisierung vornehmen, denn schon mit Beginn der Koordinierungsphase kannst du Zulassungsangebote für deine Bewerbungen erhalten. Spätestens mit Start der Anwendung der Koordinierungsregeln ist es möglich, dass bei mehreren Zulassungsangebote die wegfallen, die du niedriger priorisiert hast - wenn du dich nicht aktiv für ein Zulassungsangebot entscheidest. 

Tabelle 2: Fristen für die Koordinierungsphase & die Anwendung der Koordinierungsregeln bei der Priorisierung

 

Wintersemester

Sommersemester

Hinweis

Start Koordinierungs-

phase

16. Juli

16. Januar

Die ersten Zulassungs-

angebote  sind nun möglich. Gleichzeitig kann es sein, dass noch nicht alle Hochschulen ihre Ranglisten veröffentlicht haben und weitere Zusagen möglich sein können.

Start Anwendung der Koordinierungs-

regeln

23. Juli

23. Januar

Alle niedrigerer priorisierten Angebote erhalten den Status “ausgeschieden”, diese können nicht mehr angenommen werden. Offene Bewerben nehmen weiterhin am Bewerbungs-

verfahren teil.

Wenn du ein Angebot aktiv annimmst, hast du keine Möglichkeit mehr, ein anderes Angebot zu erhalten. Du solltest dich also gut vorbereiten, aber auch nicht zu lange zögern:

  • Wenn du ein Angebot selbst annimmst, wandelt sich dein Zulassungsangebot in eine Zusage und dies beendet den Bewerbungsprozess für dich.

  • Wenn du kein Zulassungsangebot aktiv annimmst, wird dir am Ende der Koordinierungsphase (durch die Koordinierungsregeln) automatisch das beste Angebot (laut deiner Priorisierung) zugeteilt, das verfügbar war.

 

Trag dir alle wichtigen Fristen direkt beim Start ein (z. B. in Google Kalender, Apple Kalender) oder verwende die Checkliste von Hochschulstart - so bleibst du organisiert. Sobald du eine Zusage erhältst - ob nun aktiv angenommen oder durch die Koordinierungsregeln zugeteilt -, kannst du dich mit deinem Zulassungsbescheid und den dort notierten Unterlagen an deiner Hochschule einschreiben, um deinen Wunschstudienplatz wahrzunehmen.