Du hast dein Abi in der Tasche – Glückwunsch! – und möchtest nun dein nächstes Ziel in Angriff nehmen: das Studium. Vielleicht hast du dich schon ein wenig zum Thema Studienbewerbung informiert und bist dabei auf „Hochschulstart“ gestoßen. Aber wie funktioniert das Ganze genau? Wenn du dich zum Beispiel für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie interessierst, führt dein Weg relativ sicher über das DoSV-Bewerbungsportal. Und selbst bei vielen anderen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ist Hochschulstart mit im Spiel.
Vielleicht fragst du dich:
Was muss ich wann tun, damit meine Bewerbung vollständig ist?
Wie funktioniert das mit der Priorisierung und den Koordinierungsregeln im DoSV-Bewerbungsportal?
Was ist, wenn ich mehrere Zusagen bekomme – oder keine?
Das DoSV-Bewerbungsverfahren wirkt auf den ersten Blick vielleicht kompliziert, ist aber mit dem richtigen Überblick gut zu bewältigen. In diesem Guide folgen wir den wichtigsten Fragen Richtung Bewerbung über Hochschulstart – Schritt für Schritt erklärt und mit Blick auf das, was für dich jetzt wirklich wichtig ist.
Muss man sich immer über Hochschulstart bewerben?
Kurz gesagt: Nein. Hochschulstart wird nur dann relevant, wenn du dich für bestimmte Studiengänge bzw. Hochschulen bewirbst – und auch nur, wenn du zu bestimmten Bewerber*innengruppen gehörst. Deshalb lohnt sich ein kurzer Check, ob das Verfahren für dich überhaupt infrage kommt.
Little Reminder: Was ist Hochschulstart?
Du hast vielleicht schon öfter von hochschulstart.de gehört – aber was genau steckt dahinter, und warum ist das für dein Studium überhaupt wichtig?
Hochschulstart ist das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Die Plattform wurde entwickelt, um das Bewerbungsverfahren transparenter, gerechter und besser koordinierbar zu machen, insbesondere bei beliebten Studiengängen.
Kernstück des Ganzen ist das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Hinter diesem Begriff steckt ein zentrales Online-Portal, das mehrere parallele Bewerbungen organisiert – und dabei verhindert, dass einzelne Bewerber*innen mehrere Zusagen erhalten, während andere leer ausgehen. Stattdessen wird auf Grundlage deiner Priorisierung und deiner Qualifikation genau ein Studienplatz vergeben: nämlich der bestmögliche, für den du innerhalb der Fristen eine Zulassung bekommen kannst.
Innerhalb des DoSV-Bewerbungsportals wird zwischen zwei Verfahren (Zentrales Vergabeverfahren & DoSV) unterschieden, die davon abhängig sind, für welche Art von Studiengängen du dich entscheidest. Die Aufteilung muss dich aber im ersten Schritt nicht beunruhigen – beide Verfahren laufen seit 2020 offiziell über Hochschulstart bzw. werden vom DoSV koordiniert. Es gelten jedoch für beide Verfahren unterschiedliche Abläufe und Fristen, die wir dir im Folgenden erklären.
Relevanz-Check: Betrifft mich das DoSV?
Bevor du dich in die Details des DoSV-Bewerbungsportals vertiefst, solltest du zuerst klären, ob das Verfahren über Hochschulstart für dich relevant ist – und wenn ja, in welcher Form. Stelle dir zu Beginn gern die folgenden drei Fragen:
1.
Wo will ich studieren und welche Vorgaben gibt es dort zur Bewerbung?
➡️ Nicht alle Hochschulen nehmen am DoSV teil. Manche regeln die Koordinierung der Bewerbungen komplett selbst. Wie die Hochschule das handhabt, findest du direkt auf deren Website bzw. der des Studiengangs heraus.
2.
Welchen Studiengang will ich studieren?
➡️ Gehört er zum zentralen Verfahren (ZV: Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) oder nutzt er das DoSV? Obwohl du dich für beide Verfahren im DoSV-Bewerbungsportal registrieren wirst, können jeweils andere Fristen und Abläufe für die Bewerbung gelten.
3.
Habe ich meine Allgemeine Hochschulreife bzw. Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben?
➡️ Je nachdem gelten für dich andere Wege für die Bewerbung. Wenn du deine schulische Ausbildung im Ausland abgeschlossen hast, ist unser Hochschulstart-Guide für internationale Studierende eine hilfreiche Orientierung für dich.
Tipp: Viele Hochschulen erklären auf ihren Webseiten genau, welche Bewerbungswege für welche Nationalitäten gelten.
Wenn du diese drei Fragen für dich beantworten kannst, weißt du, ob du dich über Hochschulstart bewerben musst, welches Verfahren (DoSV oder ZV) für dich gilt und ob eventuell ein anderer Bewerbungsweg – zum Beispiel direkt bei der Hochschule oder über uni-assist – dich zu deinem Studienplatz führt.
Tipp: Ob dein Wunschstudiengang über Hochschulstart läuft, sollte in der Regel immer auf der Website der Hochschule stehen. Lieber frühzeitig checken – das geht übrigens auch über unseren StudyFinder!
Wann sollte man sich bei Hochschulstart bewerben?
Die Bewerbungsfristen im DoSV-Bewerbungsportal unterscheiden sich je nachdem, ob du dich für ein Winter- oder Sommersemester bewirbst – und auch, ob du ein*e „Altabiturient*in“ oder „Neuabiturient*in“ bist. Als Altabiturient*in gilt, wer das Abitur vor dem 16. Januar des jeweiligen Jahres erworben hat.
Außerdem hängt die Bewerbungsfrist davon ab, welcher Studiengang dich interessiert und ob er über das DoSV oder das Zentrale Verfahren (ZV) läuft. Die aktuellen Termine und Fristen findest du bei MyGermanUniversity wie auch auf der Website von Hochschulstart.
Die Fristen im DoSV sind verbindlich – wer sie versäumt, kann sich über Hochschulstart nicht mehr bewerben. Beachte dabei unbedingt, dass je nach Verfahren andere Fristen für dich gelten: Die Fristen für ZV-Fächer (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) werden zentral von Hochschulstart zur Verfügung gestellt. Bei den DoSV-Studiengängen sind manche Fristen (z. B. Bewerbungsstart, Versand von Zulassungsbescheiden) von der jeweiligen Hochschule abhängig. Wundere dich daher nicht, falls du deinen Studienwunsch ab Start der Bewerbungsphase nicht sofort im DoSV-Bewerbungsportal vorfindest.
Wohin und was muss ich alles an Hochschulstart schicken?
Wenn Hochschulstart dabei ist, geht es jetzt in zwei Richtungen: DoSV oder ZV – also entweder über das dialogorientierte Verfahren oder das zentrale Bewerbungsverfahren. Die Bewerbung über Hochschulstart startet immer online im DoSV-Bewerbungsportal. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob dein Wunschstudiengang zu den bundesweit zulassungsbeschränkten ZV-Fächern gehört – Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie – oder ob es sich um einen Studiengang mit örtlicher Zulassungsbeschränkung handelt. Bei Studienfächern im Zentralen Vergabeverfahren (ZV) musst du zusätzlich bestimmte Unterlagen per Post einreichen. Daher ist es sinnvoll, sich über die konkreten Anforderungen zu informieren.
➡️ So funktioniert das DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren)
+➡️ So funktioniert das ZV mit AntOn (Antrag Online)
+Beratungsbox
Eine beglaubigte Kopie ist eine offizielle Kopie deines Zeugnisses, die von einer autorisierten Stelle (z. B. Schule, Behörde, Notar) gestempelt und unterschrieben wurde. Sie bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Tipp: Manche Schulen stellen direkt nach dem Abi beglaubigte Kopien aus – am besten direkt mehrere anfordern, wenn möglich!
Ist es falsch, sich bei Hochschulstart für mehrere Hochschulen gleichzeitig zu bewerben?
Nein, ganz im Gegenteil – es ist sogar äußerst sinnvoll, alle Chancen zu nutzen, die dir Hochschulstart bzw. das DoSV-Bewerbungsportal bietet!
Du kannst dich insgesamt für 12 Studienwünsche (expliziter Studiengang an einer Hochschule) bewerben. Das Wichtige ist dabei, deine Wünsche in die dir wichtige Reihenfolge zu bringen (Priorisierung): Du gibst an, welchen Studienwunsch du im Fall mehrerer Angebote bevorzugen würdest. Achte jedoch darauf, dass manche Hochschulen selbst begrenzen, für wie viele Studienfächer du dich bei diesen bewerben darfst. Zum Beispiel kannst du an der Uni Hamburg max. drei Bewerbungen parallel einreichen.
Die ZV-Fächer (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) gelten im Übrigen jeweils als ein einziges Fach. Wenn du dich dafür entscheidest, solltest du für diese Fächer eine “Binnenpriorisierung” vornehmen, also an welchen Hochschulen du einen ZV-Studiengang studieren möchtest. Das erklären wir noch genauer im nächsten Schritt.
Was ist die Koordinierungsphase?
Sobald du dich fristgerecht über Hochschulstart beworben hast, beginnt zeitnah die sogenannte Koordinierungsphase. In dieser Phase wird geprüft, ob und wo du ein Studienplatzangebot bekommen kannst. Alles läuft über dein Benutzerkonto im DoSV-Bewerbungsportal von Hochschulstart.
Wenn alle Unterlagen geprüft sind, du vielleicht noch innerhalb der Frist benötigte Dokumente nachgereicht hast und deine Bewerbung damit als gültig erfasst wurde, wirst du in eine Rangliste eingeordnet. Diese Ranglisten sind nach festgelegten Qualifikationskriterien sortiert und haben einen Bereich, in dem ein Studienplatz vergeben werden kann. Nur wenn du in diesem Bereich landest, kann dir während der Koordinierungsphase ein Studienplatz angeboten werden.
Ein Status wie „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ bedeutet zunächst nur, dass du derzeit außerhalb des zulassungsfähigen Bereichs liegst – das kann sich im Verlauf der Koordinierungsphase ändern, da andere Bewerber*innen möglicherweise Angebote ablehnen oder sich umorientieren. Mehr Infos zum Thema "Status im DoSV-Bewerbungsportal" und den dazugehörigen Bescheiden findest du hier.
Die Koordinierungsregeln: Wie sieht man bei Hochschulstart, ob man angenommen wurde?
Bei deiner Bewerbung legst du fest, welche Studiengänge dir am wichtigsten sind (Priorisierung) und bei welchen du am ehesten angenommen werden willst – das ist deine Prioritätenliste. Diese solltest du gut durchdenken: Ab dem 23.07. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 23.01. (für das Sommersemester) greifen die Koordinierungsregeln.
Setze dich im Vorfeld unbedingt mit den Regeln auseinander, denn falls du z. B. für deine höchste Priorität ein Zulassungsangebot erhältst, fallen andere Angebote automatisch raus, auch wenn du diese vielleicht noch gern berücksichtigt hättest.
➡️ 1. Koordinierungsregel
+➡️ 2. Koordinierungsregel
+➡️ 3. Koordinierungsregel
+Am Ende der Koordinierungsphase wird das System kurzzeitig deaktiviert, um alle offenen Vorgänge zu verarbeiten und letzte Zulassungen zu vergeben. Danach kannst du dein Benutzerkonto wie gewohnt nutzen und deine Bescheide einsehen.
Wenn du bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot bekommen hast, ist deine Chance auf einen Studienplatz noch nicht vorbei – denn danach beginnt das Koordinierte Nachrücken. In diesem Verfahren werden Studienplätze neu vergeben, die zuvor frei geblieben sind, etwa weil Bewerber*innen ihre Zusage nicht angenommen oder notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht haben. Falls du am Koordinierten Nachrücken teilnehmen möchtest, musst du dich dafür für den jeweiligen Studiengang innerhalb der Frist im DoSV-Bewerbungsportal anmelden.
➡️ 4. Koordinierungsregel
+Damit ist der Bewerbungsprozess für dich beendet. Du kannst dich nun an der entsprechenden Hochschule einschreiben und deinen Studienplatz offiziell antreten.
Checkliste: Worauf sollte ich bei meiner Bewerbung achten?
A.
Bewerbung & Unterlagen
Stelle sicher, dass du alle Unterlagen fristgerecht eingereicht hast, damit deine Bewerbung als gültig zählt. Welche Unterlagen das neben der amtlich beglaubigten Kopie deiner Hochschulzulassung sind, kannst du der Website der Wunschhochschule entnehmen oder - bei ZV-Studiengängen - dem Zulassungsantrag.
B.
Benachrichtigung & Bewerbungsportal
Prüfe regelmäßig das Benutzerkonto bzw. deine E-Mails, um keine Zulassungsangebote zu verpassen oder auch deine Priorisierung ggf. anzupassen.
C.
Priorisierung & Koordinierungsregeln
Nehme Angebote bewusst an oder warte ab, je nach Priorisierung deiner Bewerbungen. Die Reihenfolge deiner Studienwünsche (Priorisierung & Binnenpriorisierung) solltest du im besten Falle vor dem Start der Koordinierungsregeln festlegen, da spätere Änderungen nicht mehr verhindern können, dass niedriger priorisierte Bewerbungen durch die Koordinierungsregeln ausscheiden.
D.
Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken
Falls du noch kein Zulassungsangebot nach der Abschluss der Koordinierungsphase erhalten hast, solltest du dich für das Koordinierte Nachrücken im DoSV-Bewerbungsportal anmelden. Oftmals kannst du bei der Studienplatzbörse noch Glück haben und einen Studienplatz ergattern. Prüfe außerdem, ob deine Wunschhochschule auf ihrer Website zusätzlich für deinen Studiengang ein Losverfahren anbietet.
E.
Einschreiben an der Hochschule
Ein Zulassungsbescheid ist noch keine Immatrikulationsbescheinigung. Erst, wenn du dich mit deinem Zulassungsbescheid und den erforderlichen Unterlagen an deiner Hochschule einschreibst, kannst du erfolgreich in dein erstes Semester starten.


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