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Updated: 01.04.2026 | Duration: 6:00 min.

Hochschulstart erklärt: Dein Weg zum Studienplatz 2026/27

Die Bewerbung für NC-Studiengänge, von Medizin bis Ingenieurwesen: Wir erklären dir das DoSV und ZV, mit Registrierung & Fristen – inkl. Checkliste für die Planung!

Du stehst kurz vor dem Abitur und weißt genau, wo es für dich hingehen soll: Ein MedizinstudiumPsychologiePharmazie oder ein anderer gefragter Studiengang mit NC. Du hast einen klaren Plan  doch sobald es an die Bewerbung geht, tauchen Fragen auf: Wann sollte man sich über Hochschulstart bewerben? Welche Studiengänge laufen über daDoSV-Bewerbungsportal? Und wie funktionieren Priorisierung und Bewerbung?

 

Egal ob du einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie anstrebst oder dich für ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach wie Psychologie, Soziale Arbeit oder Informatik bewirbst: Hochschulstart ist in einigen Fällen der erste Schritt auf deinem Weg zum Studienplatz. In diesem Artikel erfährst du, was Hochschulstart genau ist und ob die Plattform für dich relevant ist  damit du nicht nur alles richtig machst, sondern deinen Traum vom Studium auch verwirklichen kannst.

Was ist Hochschulstart?

Du hast schon öfter den Namen Hochschulstart gehört? Dann fragst du dich wahrscheinlich: Was genau ist das eigentlich  und was hat das mit meiner Bewerbung zu tun? Hochschulstart ist das Online-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), über die du dich für viele Studiengänge für das 1. Fachsemester in Deutschland bewerben kannst. Sie wurde ins Leben gerufen, damit Bewerbungen für besonders beliebte Fächer fairer und übersichtlicher ablaufen  vor allem, wenn viele Leute denselben Studienplatz wollen.

 

Bei Hochschulstart steht das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren, kurz DoSV, im Fokus. Klingt sperrig  ist aber im Prinzip ein digitales System, das dafür sorgt, dass einige Bewerber*innen nicht aus Versehen mehrere Zusagen bekommen, während andere leer ausgehen: Du kannst dich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben  und zum Schluss kannst du bei einer erfolgreichen Bewerbung nur ein Zulassungsangebot annehmen, damit anderweitige Studienplätze weiter verteilt werden können.

Welche Studiengänge laufen über Hochschulstart?

Grundsätzlich können wir bei Hochschulstart zwischen zwei Gruppen unterscheiden:

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge:

 Dazu zählen in Deutschland an staatlichen Hochschulen folgende Fächer, die zentral vergeben werden:
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Einige Hochschulen nutzen Hochschulstart auch für andere Fächer mit NC, z. B. Psychologie, Soziale Arbeit, Biologie oder BWL. Welche das genau sind, hängt von der jeweiligen Hochschule ab.

Bei Studiengängen ohne NC  also zulassungsfreie Studiengänge  gibt es in der Regel genug Plätze für alle, die sich bewerben. Das heißt: Wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst, kannst du direkt mit einer Zusage rechnen, ohne Konkurrenz um knappe Plätze.

Ob dein Wunschstudiengang über Hochschulstart läuft, steht in der Regel auf der Website der Hochschule. Lieber frühzeitig checken  das geht übrigens auch über unseren StudyFinder!

ZV vs. DoSV – Was ist der Unterschied?

Sicher hast du schon mal von ZV-Fächern und dem dazugehörigen AntOn gehört: Ob du dich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) oder das Zentralverfahren (ZV) bewirbst, hängt vom Studiengang und der Hochschule ab. Das muss dich aber in diesem Moment nicht weiter stressen  beides funktioniert seit 2020 offiziell über Hochschulstart, aber mit unterschiedlichen Abläufen. Je nach Fach wirst du z. B. automatisch zu AntOn weitergeleitet.

Tabelle 1: ZV vs. DoSV – Was ist der Unterschied?

Begriff

Bedeutung

Typische Studiengänge

ZV (Zentralverfahren) mit AntOn (Antragstellung Online)

Das Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge – hier läuft die Vergabe zentral über das DoSV-Bewerbungsportal.

Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie

DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren)

Ein zentrales Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit örtlichem NC - je nach Hochschule wird über die Plätze entschieden. Koordiniert wird die Vergabe vom DoSV.

Beispiele: Psychologie, BWL, Soziale Arbeit, Informatik und mehr (je nach Hochschule)

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Weitere Informationen

Termine & Fristen bei Hochschulstart

Wie registriere und bewerbe ich mich über Hochschulstart?

Bevor du deine Bewerbung startest, solltest du die folgende Frage stellen: Läuft die Bewerbung für meinen Wunschstudiengang wirklich über Hochschulstart? Das kannst du direkt auf der Website deiner Wunschhochschule herausfinden, ob diese das DoSV verwendet oder doch ein hochschulinternes Bewerbungsportal.

Wenn Hochschulstart dabei ist, geht es jetzt in zwei Richtungen: DoSV oder ZV  also entweder über das Dialogorientierte Serviceverfahren oder das Zentrale Vergabeverfahren.

➡️ So funktioniert das DoSV

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➡️ So funktioniert das ZV mit AntOn (Antrag Online)

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Deine Zugangsdaten solltest du unbedingt sicher abspeichern, denn diese benötigst du, um den Fortschritt deiner Bewerbung im Blick zu behalten und im weiteren Verlauf deine Priorisierung im DoSV-Bewerbungsportal vorzunehmen, die wir dir gleich erklären.

Für wie viele Studiengänge kann ich mich bei Hochschulstart bewerben?

Du fragst dich, wie viele Chancen du dir eigentlich offenhalten kannst? Im Bewerbungsportal kannst du bis zu 12 Studienwünsche (Studiengang an expliziter Hochschule) angeben. Wichtig: Vergiss nicht, deine Wahl zu priorisieren, also in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Das beeinflusst, welches Zulassungsangebot du am Ende bekommen könntest.

 

Wie du bereits weißt, werden die ZV-Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) auch über das DoSV koordiniert. Innerhalb dieser Studiengänge kannst du dich tatsächlich für alle Standorte – ohne Begrenzung – bewerben. Aber auch hier gibst du eine Reihenfolge (Binnenpriorisierung) an – sie ist verbindlich und wichtig fürs Auswahlverfahren.

Fristen und Bewerbungszeiträume Hochschulstart – Wann muss ich mich über Hochschulstart bewerben?

Bei Hochschulstart gelten je nach Studiengang und Abschlussjahrgang unterschiedliche Fristen – sicher hast du schon von den Begriffen Altabiturient*innen bzw. Neuabiturient*innen gehört. Wer zu spät dran ist, verpasst schnell seine Chance auf einen Studienplatz. Deshalb ist es wirklich wichtig, dass du dich frühzeitig informierst.

 

Es wird unterschieden zwischen zwei Bewerber*innengruppen:

Altabiturient*innen:

Du hast dein Abitur vor dem aktuellen Schuljahr gemacht (z. B. letztes oder vorletztes Jahr). Als Frist gilt hier der 16. Januar eines jeden Jahres.

Neuabiturient*innen:

Du machst dein Abi im aktuellen Schuljahr.
 

Falls du dich für ein Zweitstudium bewirbst, gilt für dich das Datum des Abschlusses deines Erststudiums (auch hier gilt als Frist der 16. Januar wie bei den Abiturient*innen).

Für das Sommersemester wird diese Unterscheidung hinfällig, da es bei allen Bewerbenden in der Regel um Altabiturient*innen handelt. Außerdem hängt die Bewerbungsstart davon ab, welcher Studiengang dich interessiert und ob er über das DoSV oder das Zentrale Verfahren (ZV) läuft. Falls du dich aus dem Ausland über ein Studium in Deutschland bewerben willst oder du im Ausland deine Schule abgeschlossen hast, ist unser Hochschulstart-Guide für internationale Studierende sinnvoll für dich.

 

Für die Bewerbung zum Wintersemester 2026/2027 gelten die Termine und Fristen in der folgenden Tabelle. Beachte hierbei, dass die Fristen für die ZV-Studiengänge von Hochschulstart festgelegt werden. Bei den örtlich beschränkten Studiengängen können die Hochschulen innerhalb der Bewerbungsfrist ihre Fristen selbst festlegen. Es kann also durchaus passieren, dass du beim Start der Bewerbungsphase deinen Wunschstudiengang bei Hochschulstart noch nicht finden kannst. Halte daher unbedingt die Termine deiner Wunschhochschule im Blick!

Tabelle 2: Termine und Fristen Hochschulstart Wintersemester 2026/2027

Phase

Zeitraum

Hinweis

Start der Online-Bewerbung bei Hochschulstart im DoSV- Bewerbungsportal

27.04.2026

Den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Anmeldung legt Hochschulstart fest.

Ab wann genau du dich für einen bestimmten örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben kannst, hängt jedoch von der jeweiligen Hochschule ab und kann unterschiedlich ausfallen.

Ende der Bewerbungsphase für Alt-Abiturient*innen

für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie

31.05.2026

Auch hier: Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen legt die jeweilige Hochschule die Bewerbungsfrist bis zum 15.07.2026 fest.
 

Nachreichen von Unterlagen durch Alt-Abiturient*innen ist noch bis zum 15.06.2026 für die ZV-Studiengänge möglich.

Ende der Bewerbungsphase

15.07.2026

Für alle Bewerber*innen
 

Nachreichen von Unterlagen durch Neu-Abiturient*innen ist noch bis zum 20.07.2026 für die ZV-Studiengänge möglich.

Start der Koordinierungsphase

16.07.2026

Nun werden alle gültigen Bewerbungen geprüft und in Ranglisten eingeordnet. Nur Bewerbungen, die im „zulassungsfähigen Bereich“ liegen, erhalten ein Zulassungsangebot. Wer darunter liegt, bekommt zunächst den Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“.
 

Schon jetzt können erste Angebote vergeben werden, sobald die Hochschulen ihre Ranglisten freigeben. Wann genau das geschieht, ist je nach Hochschule und Studiengang unterschiedlich. Daher sollten Bewerber*innen sorgfältig abwägen, ob sie ein frühes, aber weniger gewünschtes Angebot sofort annehmen – oder lieber auf ein höher priorisiertes Angebot warten.

Start der Koordinierungsregeln

23.07.2026

Ab diesem Zeitpunkt greifen die sogenannten Koordinierungsregeln, nach denen Zulassungsangebote vergeben werden.

Je nach Priorisierung können bereits erste Rückmeldungen zu eingereichten Bewerbungen erhalten und automatisch in Zulassungen umgewandelt werden.

Ende der Koordinierungsphase

24.08.2026

Bis zu diesem Datum können Bewerber*innen Zulassungsangebote erhalten.

Wer ein Angebot annimmt oder das zuletzt priorisierte Angebot automatisch zugewiesen bekommt, erhält eine Zulassung. Alle anderen Bewerbungen verfallen zu diesem Zeitpunkt.

Anmeldebeginn für das Koordinierte Nachrücken

25.08.2026

Für das Koordinierte Nachrückverfahren musst du dich je Studiengang im Bewerbungsportal anmelden!

Beginn des Koordinierten Nachrückens

25.08.2026

In dieser Phase werden Studienplätze, die nach Ende der regulären Koordinierungsphase noch verfügbar sind, neu vergeben.

Ende des Koordinierten Nachrückens

30.09.2026

Mit dem Ende des Nachrückverfahrens wird das Vergabeverfahren abgeschlossen.

Quelle: Hochschulstart (Stand: 01.04.2026)

Wichtig ist dabei: Der Zeitpunkt der Bewerbung innerhalb des gültigen Zeitraums beeinflusst deine Chancen nicht – entscheidend ist, dass deine Bewerbung vollständig und fristgerecht eingeht.

Was passiert nach der Bewerbung? Priorisieren, Nachrücken & Chancen

Die Bewerbung ist abgeschickt – und jetzt? Nachdem du deine Studienwünsche priorisiert und alle Unterlagen fristgerecht eingereicht hast, startet bei Hochschulstart die Koordinierungsphase. In dieser Zeit werden die Zulassungsangebote koordiniert – es ist wichtig, dass du weiterhin aktiv bleibst und regelmäßig dein Benutzerkonto prüfst.

Wie du auch schon der Tabelle entnehmen konntest, greifen ab dem 23.07. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 23.01. (für das Sommersemester) die Koordinierungsregeln. Jetzt kann deine Priorisierung Auswirkungen haben und du kannst erste Rückmeldungen zu deinen Bewerbungen erhalten. Setze dich im Vorfeld unbedingt mit den Regeln auseinander, denn falls du z. B. für deine höchste Priorität ein Zulassungsangebot erhältst, fallen die anderen Bewerbungen automatisch raus, auch wenn du vielleicht noch andere Angebote erhalten möchtest.

4:00 Min.

So funktionieren Priorisierung & Koordinierungsregeln

(Quelle: Heinrich-Heine-Universität / Hochschulstart)

Vergiss außerdem nicht, die Binnenpriorisierung bei ZV-Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie), also die Priorität für deine Wunschhochschulen anzugeben.

2:11 Min.

So funktioniert die Binnenpriorisierung bei ZV-Studiengängen

(Quelle: Heinrich-Heine-Universität / Hochschulstart)

Wenn du bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot erhalten hast, gibt es für dich noch eine weitere Chance auf einen Studienplatz – denn es folgt das Koordinierte Nachrücken: Im Koordinierten Nachrückverfahren werden frei gewordene Studienplätze neu vergeben, wenn z. B. Bewerber*innen Angebote nicht annehmen. Die Nachrückplätze werden unter den verbleibenden Bewerber*innen verteilt, abhängig von Qualifikation, Prioritäten und Verfügbarkeit - allerdings nur, wenn du dich für den jeweiligen Studiengang innerhalb der Frist für das Koordinierte Nachrückverfahren im DoSV anmeldest.

Zusage für einen Studienplatz - Was passiert jetzt?

Glückwunsch - jetzt wartet noch der wichtigste Schritt auf dich: Um das Studium antreten zu können, musst du dich fristgerecht an der jeweiligen Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Die Frist zur Immatrikulation und alle wichtigen Infos dazu kannst du deinem Zulassungsbescheid entnehmen. Den Zulassungsbescheid findest du im DoSV-Bewerbungsportal, sobald du ein Zulassungsangebot angenommen hast. Falls du sowieso nur noch (z. B. zum Ende der Koordnierungsphase) eine “aktive” Bewerbung im Bewerbungsportal stehen hast, wird diese im Falle einer Zusage automatisch angenommen. Nach dem Koordinierten Nachrücken besteht noch die Chance, einen Zulassungsangebot zu erhalten, wenn du dich dafür angemeldet haben solltest.

Wichtig: Jede Hochschule hat ihre eigenen Anforderungen. Lies also auf deinem Zulassungsbescheid nach, welche Dokumente du zur Einschreibung brauchst, und kontaktiere im Zweifel das Studierendensekretariat deiner neuen Hochschule. Nur mit der fristgerechten Einschreibung wird aus deiner Zulassung auch wirklich ein Studienplatz.

Checkliste für deine Bewerbung

Checkliste ✔︎

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