Die Sozialversicherung ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaats und umfasst die systematische Betrachtung der gesetzlichen Versicherungssysteme. Sie besteht aus den fünf Säulen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Im Mittelpunkt steht das Solidarprinzip: Die Gemeinschaft der Versicherten trägt die Risiken des Einzelnen.