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| Duration: 04:00 min.

Lehramt-Regelstudienzeit: Machbar oder Mythos? (2026)

Lehramt studieren leicht gemacht: BA-/MA-System vs. Staatsexamen, Dauer, Praxisphasen, Schulformen & Tipps für stressfreie Studienplanung.

Du möchtest Lehramt studieren – super! Vermutlich steckst du bereits mitten in der Planung deines Studiums und damit auch mindestens deiner nächsten drei bis fünf Jahre. Fragen wie “Wie lange dauert das eigentlich und ist die Regelstudienzeit realistisch?”, sind daher selbstverständlich. In diesem Artikel wollen wir dem auf den Grund gehen – hier erfährst du, welche Studienmodelle es gibt, wie sich die Regelstudienzeit zusammensetzt und wie du dein Studium clever planst, damit du stressfrei und erfolgreich ans Ziel kommst.

Was bedeutet „Regelstudienzeit“ im Lehramtsstudium?

Die Regelstudienzeit ist die offiziell vorgesehene Dauer deines Studiums – also die Zeit, in der du deinen Abschluss schaffen kannst, wenn du alle obligatorischen Module, Praktika und Prüfungen planmäßig absolvierst. Sie wird in Semestern angegeben und kann Hochschulen, BAföG-Ämtern und Studierenden (also auch dir) als Orientierung dienen.
 

Wenn du unsere Artikelreihe zum Thema “Lehramt studieren” schon durchgelesen hast, weißt du, dass du als zukünftige*r Studierende nicht nur deine Unterrichtsfächer studieren wirst. Daneben können je nach Bundesland und Hochschule auch Pädagogik, Didaktik und Psychologie auf dem Plan stehen. Zusätzlich wirst du in aller Wahrscheinlichkeit Schulpraktika einplanen müssen. Je nach Organisation deines Studienverlaufs, ob du vielleicht Prüfungen nachschreiben musst, ein zusätzliches Auslandssemester eingeplant oder private Verpflichtungen nachgehst, kann sich die Studienzeit manchmal auch verzögern.

Lehramt in Deutschland zwischen Master of Education und Staatsexamen

Je nachdem, in welchem Bundesland und an welcher Hochschule du studierst, kann der Studienverlauf variieren. Ein Faktor kann dabei das Studienmodell spielen: Mit dem Wunsch, Lehramt zu studieren, wirst du in Deutschland in der Regel dein Studium entweder mit dem Master of Education (M.Ed.) oder dem Ersten Staatsexamen abschließen. In welchem Studienmodell du studierst, entscheidest du nicht selbst – von der Hochschule ab, für die du dich entscheidest und welches Studienmodell diese verfolgt. 
 

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis). Das Lehramtsstudium im Spiegel der Hochschulstatistik (16. April 2025)

Die meisten Bundesländer – zum Beispiel NRW, Baden-Württemberg oder Hamburg – setzen auf das gestufte Bachelor-Master-System. Du startest mit einem Bachelor of Education, gefolgt vom Master of Education. Insgesamt sind dies in der Regel 10 Semester Regelstudienzeit, also fünf Jahre. Aber auch hier kann es je nach Lehramtstyp und Bundesland kleinere Unterschiede in der Semesteranzahl geben.
 

Dass es in Deutschland im Lehramtsstudium sowohl den Master of Education als auch das Staatsexamen gibt, liegt an der föderalen Struktur des Bildungssystems: Jedes Bundesland entscheidet eigenständig, wie die Lehrer*innenbildung organisiert und abgeschlossen wird. In Ländern wie Bayern, Hessen oder Sachsen läuft das Lehramtsstudium mit wenigen Ausnahmen weiterhin nach dem traditionellen Staatsexamensmodell. Hier absolvierst du ein einphasiges Studium über 8 bis 10 Semester (rund fünf Jahre), das mit dem Ersten Staatsexamen endet. Anschließend folgt – wie im BA-/MA-System – das Referendariat.

Tabelle 1: Beispiel der Gegenüberstellung des BA-/MA-System und Erstes Staatsexamen in der Regelstudienzeit

BA-/MA-System

Erstes Staatsexamen

Bachelor 6 Semester (3 Jahre) mit dem Abschluss Bachelor of Arts/Science/Education

Studienverlauf in der Regel 10 Semester (5 Jahre)

Master 4 Semester (2 Jahre) mit dem Abschluss Master of Education

Insgesamt: Meistens 10 Semester (5 Jahre) mit dem Abschluss Master of Education

Insgesamt: Meistens 10 Semester (5 Jahre) mit dem Abschluss Erstes Staatsexamen 

Wie so häufig gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. An manchen Hochschulen und Lehramtstypen kann die Semesteraufteilung im BA-/MA-System und beim Staatsexamen von dieser Darstellung abweichen, was die Gesamtzahl an 10 Semestern Regelstudienzeit verändert. Bei Fächerkombinationen mit Musik oder Kunst kann es außerdem durchaus üblich sein, dass sich dein Studium um zwei Semester verlängern kann. 

Tabelle 2: Studienmodelle im Lehramt in den einzelnen Bundesländern (Stand: Oktober 2025)

Bundesland

Studienmodell

Dauer des Referendariats

Studien-

standorte

Baden-Württemberg

BA/MA-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Bayern

BA/MA-System / Staatsexamen-System

24 Monate

Standorte zum Studieren

Berlin

BA/MA-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Brandenburg

BA/MA-System

12 bzw. 18 Monate (12 Monate an beruflichen Schulen)

Standorte zum Studieren

Bremen

BA/MA-System

18 Monate

Standort Uni Bremen

Hamburg

BA/MA-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Hessen

Staatsexamen-System

21 Monate

Standorte zum Studieren

Mecklenburg-

Vorpommern

BA/MA-System / Staatsexamen-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Niedersachsen

BA/MA-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Nordrhein-Westfalen

BA/MA-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Rheinland-Pfalz

BA/MA-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Saarland

Staatsexamen-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Sachsen

Staatsexamen-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Sachsen-Anhalt

BA/MA-System 

16 Monate

Standorte zum Studieren

Schleswig-Holstein

BA/MA-System

18 Monate

Standorte zum Studieren

Thüringen

BA/MA-System / Staatsexamen-System

18 bzw. 24 Monate (18 Monate für Grundschul- lehramt)

Standorte zum Studieren

Im Schnitt kannst du also damit rechnen, dass du – in der Regelstudienzeit – ungefähr fünf Jahre auf Lehramt studieren wirst, je nachdem, in welchem Bundesland und welche Schulform du wählst. Damit qualifizierst du dich für den anschließenden Vorbereitungsdienst, also das Referendariat, an der Schule. Wer den Master of Education oder das 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich in der Regel in allen Bundesländern in Deutschland für das Referendariat bewerben – unabhängig vom Studienmodell.

Nach dem Studium: Das Referendariat als Pflichtstation

Nach deinem Studium beginnt der nächste große Schritt: das Referendariat. Es dauert je nach Bundesland oder/und Schulform 12 bis 24 Monate und schließt mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Das Referendariat wird jedoch nicht mit zur Regelstudienzeit mitgezählt, da es sich um den Vorbereitungsdienst handelt und es sich erst nach deinem abgeschlossenen Studium anschließt. Trotzdem ist es in der Regel ein obligatorischer Schritt, wenn du in den Schuldienst eintreten willst.

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Weitere Informationen

Lehramt studieren

Regelstudienzeit nach Schulform – Grundschule, Gymnasium & Sonderpädagogik

Auch die Schulform kann ein Faktor sein, der deine Regelstudienzeit beeinflusst. Das bedeutet, dass - je nach Bundesland - die Semesterzahl der Regelstudienzeit von den häufig gültigen 10 Semestern abweichen kann. Dies ist gerade bei der Primarstufe bzw. dem Grundschullehramt der Fall, wo du z. B. in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg mit einer niedrigeren Semesteranzahl rechnen kannst. Auch in den Studiengängen Sonderpädagogik, Musik und Kunst solltest du je nach Hochschule nochmal prüfen, wie viele Semester du studieren wirst: In der Sonderpädagogik kann es sein, dass die Regelstudienzeit von 10 Semestern sich um ein Semester verringert, bei Musik und Kunst kann es je nach Hochschule ein oder zwei Semester mehr sein.

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Weitere Informationen

Fächerkombinationen am Gymnasium

Ist die Regelstudienzeit im Lehramt wirklich machbar?

Ja – aber sie verlangt eine gut durchdachte Organisation und realistische Planung. Einige Studierende können ihr Lehramtsstudium in der Regelstudienzeit schaffen oder brauchen nur ein oder zwei Semester länger.
 

Das können Gründe für eine längere Studiendauer sein, die du frühzeitig beachten bzw. auf dem Schirm haben solltest, um die Regelstudienzeit nicht unnötig überschreiten zu müssen:

  • Pflichtpraktika, die zusätzliche Zeit beanspruchen können
     
  • Nebenjobs zur Studienfinanzierung
     
  • Überlappende Module oder Fächerkombinationen
     
  • Krankheit oder familiäre Verpflichtungen
     
  • Zusätzliche Auslandssemester bzw. Auslandsaufenthalte

Nicht alles im Leben ist planbar: Natürlich gibt es Fälle – wie z. B. unerwartete Gesundheitsbeschwerden oder Familienverpflichtungen –, die du nicht vorhersehen kannst. Mit einem strukturierten Studienplan, frühzeitiger Praktikumsplanung und Unterstützung durch Mentor*innen oder Fachschaften kannst du dein Studium dennoch gut im Zeitrahmen halten. Nutze Studienverlaufspläne deiner Hochschule – sie zeigen dir genau, wann welche Module vorgesehen sind.

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🌴 Urlaubssemester nutzen

Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung deines Studiums und zählt nicht als Fachsemester. Es kann sinnvoll sein, wenn du Zeit für ein Praktikum, ein Auslandssemester, gesundheitliche Gründe, Elternschaft oder Pflege benötigst.

Darauf solltest du achten:

  • Status: Du bleibst eingeschrieben, aber dein Semester zählt nicht als Fach-, sondern als Hochschulsemester.

  • Leistungen: BAföG wird in der Regel nicht gezahlt, außer bei sehr kurzen Unterbrechungen oder zwingenden Gründen (z. B. Krankheit < 3 Monate).

  • Versicherung: Dein Krankenversicherungsstatus kann sich ändern – unbedingt vorher klären!

  • Fristen: Der Antrag muss meist während der Rückmeldefrist gestellt werden; spätere Beurlaubung ist möglich, aber schwieriger.
     

Lehramt Regelstudienzeit überschreiten – was dann?

Keine Sorge – du bist nicht allein. Viele Lehramtsstudierende brauchen länger, und das ist völlig normal. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis, Studienverlaufsstatistik 2024) zeigen deutlich: Die Mehrheit der Studierenden (auch abseits der Lehramtstudiengänge) braucht länger als die angegebene Regelstudienzeit Nur 30 % der Bachelorstudierenden, die 2019 mit ihrem Studium gestartet sind, hatten nach acht Semestern ihren ersten Abschluss.
 

Das Überschreiten der Regelstudienzeit ist natürlich kein Grund für eine Exmatrikulation. Nur in wenigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Sachsen, Thüringen) können nach sehr langer Überschreitung Langzeitstudiengebühren fällig werden. Beachte jedoch, dass es in bestimmten Studiengängen an spezifischen Hochschulen sogenannte Studienfortschrittskontrollen geben kann, z. B. an der TUM oder an der Uni des Saarlandes.
 

Beim BAföG gilt: Du bekommst deine Förderung in der Regel bis zum Ende der Regelstudienzeit. Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es zusätzlich ein Flexibilitätssemester – also ein Semester extra Förderung, ohne Angabe von Gründen. Nichtsdestotrotz gibt es ebenso Gründe, weswegen du BAföG auch über die Regelstudienzeit hinaus beantragen kannst – etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Pflege von Angehörigen. Falls das bei dir der Fall sein sollte, solltest du auf jeden Fall rechtzeitig Bescheid geben oder auch deine Studienberatung nach Unterstützung fragen.

Krankenversicherung während und nach der Regelstudienzeit im Studium

Wenn du in Deutschland als Studierende*r über 25 Jahre alt wirst, verlierst du in der Regel die Familienversicherung über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Du kannst natürlich – bei späterem Studienstart – auch in der Regelstudienzeit über 25 Jahre alt sein. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass du spätestens dann in der Regel eine studentische Krankenversicherung abschließen wirst.
 

Wenn du hingegen über 30 Jahre alt wirst und dein Studium noch nicht beendet hast, endet die Versicherung im studentischen Tarif normalerweise mit Ablauf des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest. Was passiert also danach?

✔️ Du musst dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
 

  • Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist deutlich teurer als die studentische, die Beiträge liegen häufig um die 180 bis 280 Euro monatlich, abhängig von Zusatzbeiträgen.​
  • Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung solltest du dich gut beraten lassen wegen Rückkehrmöglichkeiten und Leistungsumfang.
  • In Ausnahmefällen kann die studentische Krankenversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden, z.B. bei:
    • Geburt und Betreuung eines Kindes
    • Behinderung des Studierenden
    • längerer Erkrankung
    • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
    • Wehr- oder Zivildienst, Freiwilligendienste
    • Aufbaustudium oder Zugangsvoraussetzungen über zweiten Bildungsweg.​

Was also unbedingt auf die To-Do-Liste kommen sollte: Frühzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, um individuell die beste Versicherungslösung über und nach dem 30. Geburtstag zu finden.

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Weitere Informationen

Lehramt international

So planst du dein Lehramtsstudium clever

Damit du entspannt durchs Studium kommst, lohnt sich eine gute Vorbereitung. Diese Tipps helfen dir:

  • Erstelle einen realistischen Studienplan – und halte dich daran.
     
  • Plane Pflichtpraktika oder obligatorische Auslandsaufenthalte frühzeitig, um Überschneidungen oder ungenutzte Wartezeit zu vermeiden.
     
  • Nutze Beratungsangebote deiner Hochschule oder deines Landesschulamts, um deinen Studienverlauf frühzeitig sinnvoll zu organisieren.
     
  • Informiere dich früh über Fristen, Prüfungsordnungen und Fördermöglichkeiten und deren Bedingungen.
     
  • Vernetze dich mit älteren Studierenden – ihre Tipps können Gold wert sein und dir einen realistischen Blick auf den Arbeitsaufwand von spezifischen Vorlesungen oder anderen Veranstaltungen in deinen Studiengängen geben.
     

Mit Struktur, Motivation und einer guten Planung kannst du dein Lehramtsstudium erfolgreich meistern – auch wenn es mal länger dauert als die Regelstudienzeit. Es ist völlig normal, dass nicht alle Studierenden ihr Studium genau im vorgesehenen Zeitraum abschließen. Nutze die zusätzliche Zeit, um Erfahrungen zu sammeln, Praktika zu absolvieren oder Auslandsaufenthalte einzubauen – das kann deinem späteren Berufsweg sogar zugutekommen.