LL. M. International Law Numerus Clausus

LL. M. International Law-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (2026/27)

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Der LL.M. International Law vertieft juristische Kenntnisse im internationalen und transnationalen Recht und richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines rechts- oder rechtsnahen Studiums. Studierende befassen sich mit zentralen Bereichen wie Völkerrecht, internationalem Wirtschaftsrecht, Menschenrechten, internationalem Vertragsrecht oder Streitbeilegung.

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Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Teil der Studienplätze nach dem Notendurchschnitt (GPA) des vorherigen Abschlusses vergeben. Die Auswahl erfolgt in der Regel danach, wie viele Bewerber sich auf einen Platz bewerben. Je besser die Note, desto schwieriger ist es, einen Studienplatz zu bekommen. Das deutsche Notensystem reicht von 1,0 (sehr gut) bis 6,0 (ungenügend).
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LL. M. International Law NC: Glossar

Numerus Clausus (NC)
Dieser lateinische Begriff bedeutet „begrenzte Anzahl“ und zeigt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das heißt, nicht alle Bewerber:innen können aufgenommen werden. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl in der Regel nach Noten oder anderen Kriterien.
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